Eine MA wurde mit 50% Tz-Beschäftigung am 1.12.12 für zwei Jahre befristet in unserem Krankenhaus als Krankenschwester eingestellt. Im Dezember arbeitete sie insgesamt sechs Tage, danach war sie aufgrund eines Unfalls in einem Nebenjob (hatte diese Tätigkeit unserem AG nicht gemeldet) erkrankt. Dauer voraussichtlich mehrere Monate (Reha, Wiedereingliederung). Die Probezeit betrug nach dem Tz- und Befristungsgesetz sechs Wochen.
Nun hat der AG dem BR die Kündigung mit der Begründung nach KüSchG § 1 Abs. 1 vorgelegt.
In einem ersten Gespräch mit dem BR ist der AG bereit ins Kündigungsschreiben aufzunehmen, dass sie sich nach vollständiger Genesung wieder bewerben kann und die nächste freie Stelle in der Pflege angeboten bekommt.
Gibt es Argumente mit denen der BR der geplanten Kündigung widersprechen kann?