Wie regeln es eure Betriebe mit der Anstellung von Rentnern?
Dabei interessieren mich die Mitarbeiter, die vor Erreichen des Rentenalters fest bei euch im Betrieb angestellt waren, und (durch Klausel im AV) mit Erreichen des Rentenalters ausgeschieden sind.

Laut Kölner (Beitrag 207129) ist §14 TzBfG hier das Problem: Wenn jemand zuvor unbefristet angestellt war, darf er anschließend nicht befristet angestellt werden, und das gilt auch für Rentner. Arbeitgeber schrecken aber davor zurück Rentner unbefristet anzustellen, da sie vermuten, dass sich das Leistungsniveau vermindern könnte.

Verwenden eure Betriebe Sachgrundbefristungen, und wenn ja, welche?

Kann mit "vorübergehend" (§14(1)1) argumentiert werden, wenn ein Projekt über 2 Jahre abgeschlossen werden soll?
Könnte solch ein Rentner über Schwangerschafts-/Krankheitsvertretungen (§14(1)3) beschäftigt werden?
Was ist zu verstehen unter "die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt" (§14(1)6)?
Kann §14(1)6: "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen" für Rentner herhalten (befristete AVs weil anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit "schlapp machen")?

Mithin scheint es so, als dass fähige und arbeitswillige Rentner sich besser frühzeitig nach einer neuen Firma umsehen sollten, wo sie (dann befristet) arbeiten können.
Bei uns hat man einen Rentner jetzt zu MiniJob Bedingungen angestellt (da scheint §14 TzBfG nicht zu stören, warum weiß ich allerdings nicht)