Erstellt am 01.02.2013 um 09:27 Uhr von gironimo
Die Frage ist - wann schläfst Du? Wo bleibt die gesetzliche Ruhezeit zwischen den Diensten?
Ist es dem Arbeitnehmer - aber auch der Sicherheit - zuzumuten, dass einer der nachts gearbeitet hat, praktisch ohne Unterbrechung seinen regulären Tagdienst verrichtet?
Fragst Du als Betriebsrat? Wenn ja, müsstet Ihr die Frage der Bereitschaftsdienste und des anschließenden Zeitausgleichs mit in Eurer BV Arbeitszeit regeln.
Erstellt am 01.02.2013 um 09:46 Uhr von rkoch
@gironimo
Das was Anfänger da schreibt ist im Bereitschaftsdienst theoretisch durchaus zulässig, §7 (2) 1. ArbZG machts möglich. Der beantwortet aber auch Deine Frage: "wann schläfst Du?": Während der Arbeitszeit. Die Bereitschaftszeiten halten quasi als Ersatz für die Ruhezeit her, müssen aber dann zumindest im Durchschnitt dementsprechend lang sein.
EDIT: Ein Detail hab ich übersehen: AZ von 7:00 bis 16:30, das sind ja bereits mehr als 8h... Wie da dann noch Bereitschaft dazukommen soll, das ist ein eigenes Thema, insofern gironimo, hast Du mit der Frage durchaus Recht.... wenn auch selbst DAS theoretisch möglich ist, §7 (1) 4. ArbZG + entsprechende Verteilung der AZ, so dass die 40h nicht überschritten werden... und selbst das ist nach §7 abdingbar....
Bei den Pausen sieht es etwas anders aus.. So lange die diesbezüglichen Ausnahmetatbestände aus §7 nicht greifen, muss Lage und Dauer der Pausen von vorneherein feststehen! Wenn die Pause dann in eine ohnehin arbeitsfreie Bereitschaftsphase fällt, c´est la vie. Man muss dann nicht extra seine "Bereitschaftsruhe" unterbrechen und eine "Pause" davon machen. Die Pause ist einfach Teil dieser Ruhephase. Wenn der AN hingegen zu dieser Zeit aktiv ist, muss er die Pause so wie vorgesehen machen, also das Werkzeug niederlegen, sich ausruhen. Wenn also in die Zeit von 3:00 bis 6:30 eine der festgelegten Pausen fällt (das können nach §7 (1) 2. u.U. auch Kurzpausen sein), dann muss die einfach gemacht werden. Eigentlich ganz einfach, oder?
"Gerechnet" in dem Sinne werden die Pausen also gar nicht. Sie stehen wie bei allen anderen AN einfach fest, werden nicht als AZ gerechnet und müssen gemacht werden. Punkt.