Hallo liebe Kollegen,
wenn man eine Arbeitsgruppe vom Betriebsrat aus gründet, um eine Betriebsvereinbarung zu erarbeiten, muss dann der Betriebsratsvorsitzende zwingend Mitglied dieser Arbeitsgruppe sein. Oder kann man auch Nicht-Betriebsratsmitglieder in diese Arbeitsgruppe aufnehmen(sie genießen dann Kündigungsschutz, wenn sie aufgenommen worden sind) und dann dem Betriebsrat die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu einer Beschlussfassung vorlegen ? Grüße