Hallo,
wir sind ein Betrieb mit Tarifvertrag NGG (Narung Gaststätten Genuss)
In diesem Betrieb hat nun ein AN von der Nachtschicht innerhalb dieser laufenden Woche in die Spätschicht gewechselt, (Ruhezeiten wurden eingehalten) weil in dieser Schicht mehrere AN krankheitsbedingt ausgefallen sind. Hat der AN welcher aus der Nachtschicht kam, ( wechselte Dienstag auf Mittwoch in die Spätschicht) nun Anspruch auf die ihm entgangenen Nachtschichtzuschläge? Haben diesbezüglich keine BV. MTV sagt darüber auch nichts her.
Danke für Antworten.