Liebe Nutzer des Forums

Folgender Sachverhalt:
Ich bin Vollzeitkraft und ein zu 50% freigestelltes Betriebsratsmitglied seit 2009.
Damals war ich ursprünglich im 3-Schichtsystem eines Krankenhauses tätig und erhielt trotz Freistellung auch die Wechselschichtzulage. (Nachtdienste konnten nicht mehr fristgemäß geleistet werden) Nachdem sich meine Überstunden häuften da ich ja bedingt durch die Wochenendtätigkeit den Freizeitausgleich in der Woche hatte aber oft zur Betriebsratsarbeit hinzugezogen wurde, einigte ich mich in einem Gespräch mit dem AG auf Wegfall der Schichten und Wochenenden unter Weiterzahlung der Zuschläge. (April 2011 )
Seit Juli 2011 bin ich auf eigenen Wunsch ( im Rahmen einer Fachweiterbildung) in die Tagesklinik gewechselt und diese hat auch eine Außenstelle in meinem Wohnort. Durch die Freistellung arbeite ich halbtags in der Tagesklinik und die andere Hälfte bin ich Betriebsratsintern im Haupthaus. Somit pendel ich täglich zwischen zwei Arbeitsplätzen ohne eine Aufwandsentschädigung für die gefahrenen Km. Dadurch bin ich nun aber in einer Abteilung in der es hauptsächlich Tagesdienste gibt. Wochenenddienste gibt es nur alle 6 Wochen.
Nun habe ich meine Fachweiterbildung erfolgreich am 31.12.12 beendet und mein AG hat mir zwecks neue Eingruppierung einen Änderungsvertrag zu meinem Arbeitsvertrag zugesendet. Gleichzeitig teilt er mir den Wegfall der Wechselschichtzulage mit.
Als ich im Juli 2011 den Arbeitsplatz gewechselt hatte, wurde ich lediglich im elektronischen Dienstplan mit einer halben Stelle dem neuen Team zugeordnet, erhielt jedoch keinerlei schriftliche Änderungsvereinbarungen.

Muß mir der AG weiterhin die Zuschläge zahlen? Schließlich wurde der Wegfall der Schichten im April 2011 vom AG begrüßt damit ich von Mo. - Fr. für Betriebsratsarbeit zur Verfügung stehe. Nun, hat sich lediglich für 50% meiner Tagesarbeit der Einsatzort gändert. Mit welchen § kann ich erfolgreich argumentieren?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Schlumpfie