Erstellt am 17.01.2013 um 22:19 Uhr von Globus
Hmmm, seltsame Frage... warum habt ihr das nicht in der BV Zeiterfassung (oder wie sie bei euch heißt) mit behandelt?
Klar sollte der AG mit euch darüber neu verhandeln, wenn ihr diesen Punkt nciht behandelt habt, wenn aber nciht, kann er auch ruhig sagen - so ich will das jetzt aber... dann seid ihr dran, euer Mitbestimmungsrecht neu auszuüben...
Aber mal unter uns "Pastorentöchtern" - es ist in meinen Augen durchaus sein Recht das zu verlangen - schon alleine (so wird er argumentieren) um zu wissen wer und wieviel Mitarbeiter bei einem "Notfall" im Betrieb sind...
Ihr werdet also nicht umhin kommen, seinem Ansinnen nachzukommen - es sei denn, ihr seid auf Krawall hinaus - sorry, ich verstehe auch nciht, warum ihr euch gegen dieses berechtigte Regularium wehrt...
Sorry
Erstellt am 17.01.2013 um 22:27 Uhr von seesee
In erster Linie geht es darum, dass GF es wieder mal nicht für nötig hält, so eine gravierende Änderung mit dem BR zu besprechen. Das ärgert uns am meisten.
Außerdem haben wir im stillschweigenden Einvernehmen auf die minutengenaue Erfassung der Pausenzeiten verzichtet, um den Kollegen ein bisschen "Spielraum" zu lassen. Aber wie gesagt: es hat ja bisher alles funktioniert. Dafür hat unsere GF statt der minutengenauen Zeiterfassung eine 6-Minuten-Taktung bekommen. Hierdurch muss GF pro Monat und Arbeitnehmer rund 2 Arbeitsstunden nicht bezahlen (es steht ja keiner vor der Stempeluhr und wartet, bis der Takt voll ist...)
Für uns heißt diese Neuregelung, dass wir die BV ändern müssen und die minutengenaue Taktung durchsetzen.
Erstellt am 18.01.2013 um 08:16 Uhr von herzilein
bisher wurde von unseren MA nicht verlangt, dass sie ausstempeln, wenn sie in der Pause das Betriebsgelände verlassen.
Wie sieht denn das mit euren Versicherungsschutz aus.
Ihr seit über den Arbeitsgeber nicht Versichert wenn etwas Passieren sollte.
Sehr wichtig !!!! Denkt da mal drüber nach!!! Nur mal so am Rande.
L.G.
Erstellt am 18.01.2013 um 10:18 Uhr von gironimo
Ich sehe da überhaupt keinen Zusammenhang zwischen der Art der Zeiterfassung und dem Versicherungsschutz - obwohl dies gerne vom AG dazu herangezogen wird, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. In zahllosen Betrieben gibt es gar keine Stechuhren.
Aber darum geht es ja auch nicht.
Der AG hat einseitig die Regeln geändert und das geht nicht. Der BR ist in der Mitbestimmung und der AG muss sich mit ihm darüber einigen, wie und wo die Zeiten erfasst werden. Ob der BR dem Ganzen dann wohlwollend gegenüber steht, kommt dann natürlich auch auf die gesamten Bedingungen an, die dann ggf. auch modifiziert werden müssen (Stichwort: minutengenaue Erfassung ja oder nein; usw.)
Erstellt am 18.01.2013 um 13:03 Uhr von Kulum
Den Versicherungsschutz kannst du knicken, ausblenden oder was auch immer. Niemand bleibt 8h auf dem Betriebsgelände, nur weil er dort über einen anderen Träger versichert ist - das hat auch gar nichts mit den Stechuhren zu tun. Dann zahlt eben nicht die Berufsgenossenschaft sondern die Krankenkasse - so what.
Globus
Du willst nich ernsthaft erklären, wenn bei euch die Hütte brennt liest noch ein armer Mitarbeiter in aller seelenruhe erst die Daten der Zeiterfassung aus, um sich dann in Sicherheit zu bringen???
Zur Frage hat eigentlich gironimo alles wesentliche gesagt. Natürlich volle Mitbestimmung. Ich würde das 1x dem AG schriftlich untersagen, wenn er das nicht per sofort abstellt - zusätzliche BR-Sitzung und ab dafür zum ArbG per einstweiliger untersagen lassen
Erstellt am 18.01.2013 um 13:41 Uhr von Globus
Doch in der Tat, da es ja nicht überall gleichzeitig anfangen kann zu brennen und die Zeiterfassung auf einen ziemlich gesicherten Server liegt, würde das im Notdfall in der Tat so gemacht - evakuieren und dann server auslesen ob noch wer drin ist...
So sieht es unser notfallplan vor - der zum Glück noch nie in Anwendung kam...
Erstellt am 18.01.2013 um 14:36 Uhr von rkoch
Auch zum Thema Versicherungsschutz:
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man auf dem Betriebsgelände grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist.
Dieser Versicherungsschutz gilt nur für die "versicherte Tätigkeit" (§8 SGB VII), also für alle Unfälle welche mittelbar oder unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängen. Bereits der Weg von der/auf die Toillette oder z.B. Kantine sowie der Aufenthalt dort ist NICHT versichert. Ein Unfall der einem dort passiert ist evtl. ein Haftpflichtfall für den AG, wenn er den Schaden zu vertreten hatte. Was die Wege angeht ist natürlich u.U. nicht feststellbar ob diese im Rahmen der Tätigkeit stattfanden oder eben für "private Geschäfte", insofern ist das so ein Thema. Aber so bald man den Bereich verlassen hat in dem man sich zum Arbeiten aufhält, .....
Mit Arbeitszeit/Stempeln hat das erstmal Null komma Nix zu tun. Das Stempeln könnte allein an zwei Stellen (theoretisch) interessant werden:
1. Wenn man außerhalb der gestempelten Zeit z.B. an (s)einer Maschine einen Unfall hätte, könnte die Versicherung bezweifeln, dass man einer versicherten Tätigkeit nachgegangen ist (so viel zu der Gefahr: Abstempeln, Weiterarbeiten)
2. Um zu beweisen, das man auf dem Nachhauseweg war, denn auch der ist versichert... Würde man viel später als nach Arbeitsende einen Wegeunfall haben, könnte die Versicherung behaupten, man wäre nicht auf dem Nachhauseweg gewesen.
Auf jeden Fall ist das Abstempeln zur Pause weil man den Arbeitsplatz verläßt irrellevant, da gibts eh nix zu versichern (die mittägliche Fahrt zum McDoof ist übrigens auch nicht versichert)