Hallo,

muss der AG bei der Anhörung wegen einer personellen Maßnahme über alle Lohnbestandteile informieren? Der Fall: ein Mitarbeiter wurde betrieblich weiterqualifiziert und führt jetzt andere Tätigkeiten aus. Der Arbeitgeber will ihn höher eingruppieren und schickt dem BR eine Anhörung. Dort informiert er den BR über die HÖhe der alten sowie der neuen Eingruppierung.
Bei der letzten Lohneinsicht hat der BR festgestellt, dass der Kollege eine nicht unerhebliche freiwillige Zulage erhält. In der Anhörung wegen der Höhergruppierung wird nichts darüber gesagt, ob es weiterhin eine freiwillige Zulage geben soll oder nicht.
Bei der letzten Lohneinsicht hat der BR ebenfalls festgestellt, dass bei einem vergleichbaren Fall die freiwillige Zulage eines Kollegen mit der Höhergruppierung vollständig abgeschmolzen wurde.
Muss der AG den BR in der Anhörung wegen der Umgruppierung auch über eine evtl. freiwillige Zulage informieren?