Erstellt am 10.12.2012 um 23:36 Uhr von Kölner
@Grenzgänger
Formulierungsvorschlag:
"Sehr geehrter AG,
Wir haben als BR heute die Kündigungsanhörung für Frau xxx erhalten. Vielen Dank dafür.
Der BR hat sich bzgl. Ihres Kündigungsbegehren intensiv Gedanken gemacht und leider keinen Widerspruchsgrund gegen diese Kündigung im Sinne des § 102 BetrVG finden können. Noch nicht einmal Bedenken sind uns eingefallen, da die Kollegin xxx in der Vergangenheit eine Vielzahl von Warnungen von uns und Ihnen erhalten hat. Ganz im Gegenteil hat sie es noch nicht einmal für nötig befunden, ihr Verhalten zu hinterfragen, Kritik anzunehmen oder gar zu ändern.
Wir können demnach nichts gegen die geplante Kündigung von Frau xxx anführen und erbeten daher, Frau xxx die Kündigung auszusprechen. Wir denken, dass dies der beste Weg und das beste Ergebnis für alle Seiten ist.
Der Kollegin wünschen wir natürlich für ihre Zukunft alles Gute und denken, dass ihr bei einer anderen Firma mit anderen Aufgabengebieten, einem entsprechenden Eigenwillen und einer neuen Umgebung ein neuer Arbeitsmut und eine neue Arbeitslust eingehaucht werden kann. Dieser wird es ihr zukünftig wieder ermöglichen, so unsere offene und ehrliche Beurteilung, vom 'low performer' zum 'high potential' aufzusteigen.
Wir bedanken uns für die faire, vertrauensvolle, rechtzeitige und natürlich meinungskonforme Anhörung zur Kündigung nach § 102 BetrVG. Natürlich bedauern wir es sehr, der Kündigung nicht widersprechen zu können.
Mit besten Grüßen
Ihr ergebener BR"
Erstellt am 11.12.2012 um 06:26 Uhr von Rattle
Hallo,
nicht äussern=Zustimmung!
MFG
Erstellt am 11.12.2012 um 07:22 Uhr von Valdi
Denn Kuendigungsgrund, welchen der AG zugrunde legt, waere interresant. Die Messlatte bei Verhaltensbedingter Kuendigung ist hoch. Damit scheitern die meisten AG vor Gericht. Wende dich doch an die Gewerkschaft bei der Formulierung des Wiederspruchs. Da auch Personaller hier lesen, will ich hier keine Einzelheiten angeben. Sehe hier gute Chancen das die Kolleginn einen Prozess gewinnt. Habt ihr denn schon mit ihr darueber gesprochen? Googeln hilft auch weiter. Wenn der AG sie loswerden will, kann er ihr doch ein finanzielles Angebot machen. Einen Wiederspruch zu formulieren ist nicht so schwer. Viel Glueck bei eurer Entscheidungsfindung.
Erstellt am 11.12.2012 um 08:31 Uhr von Nubbel
grenzgänger, sicher könnt ihr mangelnde schulungen anführen. je nach kündigungsgrund könnt ihr auch über einen anderen arbeitsplatz ohne kundenkontakt nachdenken. ihr solltet einen widerspruch formulieren, den rest entscheidet dann der richter. vor allem solltet ihr dringend mit der kollegin reden. welche informationen hat der arbeitgeber euch zukommen lassen? läuft die anhörungsfrist schon?
was von zwei usern an unterstützung gegeben wurde..... peinlich
Erstellt am 11.12.2012 um 08:37 Uhr von Bakunin
@ Nubbel
Also ich fand Kölners Beitrag alles andere als peinlich. Bei der Überschrift "Wie verhalten wir uns bei einer Kündigung, die wir eigentlich für richtig halten?" in Verbindung mit dem Inhalt finde ich den Sarkasmus mehr als angebracht.
Erstellt am 11.12.2012 um 08:42 Uhr von Kölner
@Bakunin
:-))
Bestimmt wird ihr wieder was einfallen um Dich jetzt zu denunzieren. Klasse, man kann die Uhr danach stellen...
Erstellt am 11.12.2012 um 08:49 Uhr von Nubbel
bakunin, du bist ein guter mensch!
Erstellt am 11.12.2012 um 09:55 Uhr von gironimo
Ich bin auch der Meinung, dass der Wiederspruchsgrund "Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Schulungsmaßnahmen" mit dem Hinweis darauf, dass die bisherige Schulung nicht ausreichen oder nicht die richtige war, die richtige Vorgehensweise.
Möge das Gericht entscheiden - oder zuvor eine gütliche Einigung erzielen.
Erstellt am 11.12.2012 um 10:17 Uhr von BRMetall
Es handelt sich hier wohl um einen unerfahrenen BR. Da kann es dann auch schon einmal eine ungeschickte Fragestellung geben. Das bedeutet NICHT falsche Frage. Aber es kann und besonders hier dann, nett gesagt falsche Antworten geben. Ob solche dann hilfreich sind und RICHTIG verstanden werden????
Erstellt am 11.12.2012 um 10:46 Uhr von Kölner
@BRMetall
Du musst sie ja nicht verstehen...