Liebe Foris,
wir haben etliche Mitarbeiter, die von Vorgesetzten im Ausland geführt werden. Problem ist, dass diese ausländischen Vorgesetzten weder mit dem deutschen Arbeitsrecht noch mit unseren Betriebsvereinbarungen vertraut sind (Immerhin liegt ein Teil der wichtigsten Betriebsvereinbarungen bereits übersetzt vor).
Die Personalabteilung erstellt aus diesem Grund jetzt ein Handbuch für die ausländischen Vorgesetzten, darin werden die vermutlich die Betriebsvereinbarungen erläutert und es ist anzunehmen, dass auch die Funktion des Betriebsrates (der ja ausschlaggebend für die Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen ist) dort erklärt wird.

Meine Frage: Haben lokaler BR oder GBR ein "Recht" darauf das Handbuch vor Veröffentlichung zu lesen und Korrekturen zu formulieren?

Würde mich freuen, wenn hier ein Fori antworten könnte, dem die Problematik mit ausländischen Führungskräften und deutschen Mitarbeitern vertraut ist.
Schöne Grüße
Heidelberg123