Erstellt am 29.11.2012 um 15:30 Uhr von BRMler
Ein Recht dieses vorgelegt zu bekommen besteht NICHT!!
Doch einem AG ist es sehr geraten dieses zu tun. Denn dann kann der BR ggf auf Lücken hinweisen, welche es dem AG dann ersparen, dass es später Probleme gibt.
Denn auch die Unwissenheit dieser Vorgesetzten im Ausland schütz den AG nicht vor Folgen bei Verstößen dieser Vorgesetzten im Ausland.
So würde ich auch als BR gegenüber dem AG agumentieren.
PS: Das BetrVG kann man kaufen und lesen die BVn MUSS der AG allen AN zur kenntnis bringen. Vorgesetzten im Ausland sollten auch des lesens kundig sein.
Weiter regt doch einmal für die Vorgesetzten im Ausland eine Schulung an, bzw bietet dem AG an die Vorgesetzten im Ausland einmal zu einem Runden Tisch mit dem BR einzuladen.
Erstellt am 29.11.2012 um 16:24 Uhr von gironimo
Ich sehe da schon einen Anspruch. Der BR ist ja dafür zuständig die Anwendung der Gesetze zu überwachen - also auch die gesetzliche Verpflichtung des AG BVs im Betrieb zu veröffentlichen. Das kann er in diesem Fall nur, wenn er das Buch sieht.
Aber eigentlich sollte schon der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem AG Grund genug sein, Euch das Werk vorab zu zeigen.
Erstellt am 29.11.2012 um 18:06 Uhr von wahlvst
gironimo
der BR nur soweit der AG verpflichtet ist BV bekannt zu machen. Nicht aber welchen BetrVG Kommentar er zB Personalstellen zur Verfügung stellt. Das Handbuch welche der AG hier zusammenstellt ist nichts anders.
Hast Du schon einmal die MB gefordert und auch bekommen, bei der Frage welchen Kommentar oder bekommen Persoanler überhaupt einen Kommentar??
Sofern ist der erste Vorschlag doch gut! Besonders das mit dem runden Tisch. Denn es fördert die vetrauensvoll Zusammenarbeit
Erstellt am 29.11.2012 um 18:13 Uhr von Betriebsrätin
Der AG könnte hier auch diese Peronalverantwortlichen auf Schulung senden oder mit diesen während der Arbeitszeit eine Inhausschulung machen, da wäre der BR dann auch nicht dabei. Könnte also nicht verfolgen, was wird diesen da erzählt.
Kann solche Seminare aber einmal BR empfehlen wenn sie Zugangsmöglichkeiten haben, denn dort werden diesen Teilnehmern dann u.a. auch erklärt was den BR nichts angeht oder wie man diesen das Leben schwer machen kann. Auch wie geht ihr geschickt vor, wenn ihr AN loswerden wollt.
Aus Medien ist dieses ja wohl vielen BRM bekannt.
Sonst siehe Vorrednern 1+3