In unserer Firma wurden durch einen Betriebsfremden während der Arbeitszeit im Umkleideraum mehrere Schränke aufgebrochen und mindestens 3 Kolleginnen bestohlen. Der Täter wurde von einer Kollegin angesprochen, als er den Umkleideraum verlassen hatte, danach flüchtete er, indem er die Kollegin gewaltsam beiseite schob.Es wurde die Polizei gerufen und Anzeige erstattet, gegen Unbekannt. Die bestohlenen Kolleginnen kamen danach zum Betriebsrat und fragten , ob in so einem Fall der Arbeitgeber für den enstandenen Schaden haftet,( Bargeld, Handy, EC-Karte, Führerschein) denn er hat eine gewisse Fürsorgpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Wer kann mir hierbei einen Rat geben, oder bleiben die Kolleginnen auf dem entstandenen Schaden sitzen, wenn der Täter nicht gefasst wird?