Hallo Kollegen,

in unserem Unternehmen kam von Seiten der Geschäftsleitung ein Antrag zur Umgruppierung (Hochstufung der Lohngruppe) eines Kollegen.

Dieser Umgruppierung wurde nicht stattgegeben, da angeblich lt. Auswahlrichtlinien nach §95 bedenken bestehen. Jetzt der Clou:

Auswahlrichtlinien müssen doch zw. BR und AG beschlossen werden, oder? Man kann sich doch nicht auf irgendwelche Kommentierungen des BetrVG berufen (wie es hier der Fall ist)?

Der Betriebsrat meint, dass es in der Belegschaft Kollegen gibt, die einen gleichzusetzenden oder auch höheren Kenntnisstand haben, länger der Firma angehören und daher dieser Umgruppierung vorgezogen werden sollten. Soziale Gerechtigkeit?

Jedenfalls habe ich große Bedenken gegenüber dieser Zustimmungsverweigerung