Erstellt am 05.11.2012 um 17:07 Uhr von gironimo
wo kommt denn die Bewertung her?
Habt Ihr da eine BV?? Habt Ihr Eure Mitbestimmung hinsichtlich von Bewertungskriterien ausgeübt?
Erstellt am 06.11.2012 um 08:56 Uhr von rkoch
Also, das sind erstmal drei Baustellen:
1. Beteiligung des BR bei Versetzungen:
Versetzung ist nach §95 (3) BetrVG "die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. ".
Die erste Bedingung ist die "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs". Das ist zwar dehnbar, stellt aber keine überzogenen Anforderungen.
Die zweite Bedingung: "die länger als einen Monat dauert", ist wohl auch erfüllt.
Insofern würde ich als BR jede erkennbare, nennenswerte Veränderung als Versetzung deklarieren und die MB einfordern. Sofern der AG das nicht einsieht gibt es ja §101 BetrVG. Dann klärt ein Richter ob das eine Versetzung ist.
2. > kann sie dann als Begründung auf den Verzicht der internen Stellenausschreibungen herhalten?
DAS müsst ihr selbst wissen! Der BR kann grundsätzlich verlangen, dass JEDE zu besetzende Stelle intern ausgeschrieben wird. Ihr habt mit Eurer BV offenbar einen Zwischenweg beschritten. Das ist durchaus zulässig. Wenn allerdings nicht mehr "Fleisch" an der von Euch selbst erfundenen Regel, dass "bei Vorliegen plausibler Gründe auf interne Stellenausschreibungen verzichtet werden kann" dran ist, dann viel Spaß jetzt beim Streiten mit dem AG darüber, ob das was er da machen will ein "plausibler Grund" ist. Plausibilität liegt im Auge des Betrachters, und das sind jetzt schon mal zwei... Euer AG wird wohl sagen, dass sein Grund "Umstrukturierung" plausibel ist.
Im Zweifelsfalle würde ich allen Versetzungen nach §99 wegen fehlender Ausschreibung widersprechen. Dann muss Euer AG sich die Zustimmung ersetzen lassen... Ich bin ja soooo gespannt, wie ein Richter dann die Lage sieht, ob Gründe des AG "plausibel" sind und deshalb der BR nicht widersprechen kann.... :-) My personal 5ct: DAS was Euer AG da macht ist Hauptgrund nummer eins, warum es derartige Ausschreibungen überhaupt gibt! Insofern kann er vergessen, dass das ein "plausibler Grund" GEGEN Ausschreibungen ist. Wenn, dann ist es einer FÜR Ausschreibungen.
3. RGB: Riesig Große Baustelle: Betriebsänderung
Als Betriebsänderungen im Sinne des §111 Satz 1 gelten
4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
Wenn der AG selbst schon von "Umstrukturierungen" spricht, dann ist das mit ziemlicher Sicherheit eine solche. Also würde ich einen Sozialplan und Interessenausgleich einfordern. Im Zweifelsfalle entscheidet wieder ein Richter bzw. die Einigungsstelle.
Und damit ist dann auf jeden Fall auch Essig mit jeglichem "zu zeitaufwendig". Denn DAS geht schon gar nicht von heute auf morgen über die Bühne. Dagegen sind die paar Wochen Verzögerung durch die Ausschreibung Peanuts. Insbesondere sind Eure Chancen bei der Frage "wer kommt wohin" wirklich mitzureden.
Erstellt am 06.11.2012 um 10:39 Uhr von KalleMano
Hallo rkoch, das sind tolle Hinweise, danke!
Zu 1. Dass es sich teilweise um Versetzungen handelt, streitet die GL nicht ab. Aber wie können wir hier sinnvoll unser Mitbestimmungsrecht verwenden? Die Kollegen, die "befördert" wurden, fühlen sich ja geehrt. Die anderen, die nicht befördert wurden fühlen sich nicht so gut. Aber das Blatt wendet sich, wenn die Beförderten kein Geld bekommen sollten.
Bei Punkt 2 schlägst du vor, die Zustimmung wegen fehlender Ausschreibungen zu verweigern. Das Problem ist aber, dass wir gesagt, haben, wenn die GL gut begründen kann, dann würden wir auf die Ausschreibungen verzichten. Die Begründung steht noch aus. Und wenn die Begründung nun nachgereicht wird und einige Begründungen sind nachvollziehbar und andere nicht. Dann verzichten wir bei den einen auf Ausschreibungen und bei den anderen fordern wir die Ausschreibung. Aber bringt diese Ausschreibung dann noch was? Müsste die GL nicht genau die Personen für die Stelle auswählen, die sie vorher schon ausgewählt hatte? (Andernfalls müsste die GL ja zugeben Fehler bei der Zuordnung gemacht zu haben).
2. In unserer BV steht: In Ausnahmefällen kann auf eine Ausschreibung intern verzichtet werden, dafür muss eine Zustimmung des Betriebsrats gegeben sein.
Du hast Recht, das ist seehr deehnbar. Was sind Ausnahmefälle?(rein rhetorische Frage)
3. Ich weiß nicht nicht wie ich unserem BR-Gremium das vermitteln soll: 1. Dass es sich überhaupt um eine Betriebsänderung handelt (das lässt vielleicht noch darstellen) und 2. die Konsequenzen, die sich aus einer solchen Betrachtung ergeben (also Sozialplan und Interessenausgleich). Das wird als eine Nummer zu hoch angesehen.
Erstellt am 06.11.2012 um 11:13 Uhr von KalleMano
Noch ein Hinweis: die Abteilung, die umstrukturiert wird, stellt etwa 10% aller Mitarbeiter des deutschen Unternehmens. Das deutsche Unternehmen ist rechtlich selbstständig aber Teil eines größeren Unternehmens mit Sitz im Ausland. Daher auch die Sorge, dass, wenn der BR "Kapriolen" schlägt, das zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führt.