Erstellt am 17.10.2012 um 18:35 Uhr von ohnewissen
Die Erfolgschancen müsst Ihr selber einschätzen. Nur Ihr kennt euren AG.
Rechtlich steht dem BRV keine Freistellung zu.
Trotzdem Fragen kosten nichts.
Meine Empfehlung:
Abmelden, BR-Arbeit machen, "Tagebuch" führen (in Stichpunkten und NICHT für den AG bestimmt), zurückmelden, Arbeit machen und kurz vor Feierabend den Vorgesetzten informieren, dass Arbeit unerledigt liegen bleiben muss da leider niemand geholfen hat.
Es wird einiges an Drohungen, Anschuldigungen usw kommen.
Ruhig ein paar Tage angesehen/angehören und dann ganz ruhig, sachlich und (äußerst) freundlich mit den §§ 37, 78 usw. winken. D.h. alles was annähernd in Frage kommt kopiert und gemarkert und mit Unterschrift versehen den Vorgesetzten (Mz.) auf die Tische gelegt.
Erstellt am 17.10.2012 um 18:40 Uhr von Watschenbaum
Erfolgschancen ? eher nicht, wenn der AG nicht will
einen Anspruch aus dem Gesetz gibt es noch nicht
und auf die Frage eines Richters, warum man sich nicht - falls die Notwendigkeit bestünde- jeden Tag aufs Neue zur BR-Tätigkeit selbst freistellt, zur Not eben auch im Ausnahmefall den kompletten Monat, wenn es erforderlich ist, wird man auch nichts substantiiertes entgegensetzen können
Erstellt am 18.10.2012 um 01:37 Uhr von poiuz
Hier liegt der Fehler:
"der BRV wird auch gezielt nicht entlastet von seiner normalen Arbeit um die BR Arbeit ordentlich durchzuführen."
Na und? Dann bleibt die "eigentliche" Arbeit des BRVs eben liegen, irgendwann wird sich schon jemand drum kümmern.
Erstellt am 18.10.2012 um 09:01 Uhr von wölfchen
. . . oben genannter Hinweis ist schon gut - im benötigten Umfang von der Arbeit zur BR-Arbeit abmelden. Das würde ich über einen repräsentativen Zeitraum (vielleicht 3 Monate) so handhaben und dann die Zeit zusammenrechnen und gegenüber dem Arbeitgeber so argumentieren, dass er mit einer Teilfreistellung mehr Planungssicherheit hätte, denn dann weiß er genau, dass Du an ein oder zwei Tagen pro Woche fehlst und muss nicht ständig mit sporadischen Abmeldungen leben. Du kämst ihm damit praktisch eigentlich entgegen . . .
Erstellt am 18.10.2012 um 10:11 Uhr von gironimo
>müssen allerdings auf alles selber kommen und dann den AG darauf aufmerksam machen.<
Erwartet Ihr, dass der AG Euch über Eure Rechte aufklärt?
Da hilft nur Schulung, ein starker Wille und Durchsetzungskraft. Und das bedeutet auch, dass der BR, der ja die Interessen der Mitarbeiter vertreten soll, in der Lage ist, seine eigenen Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel: Seinen Freistellungsanspruch für erforderliche BR-Arbeit. So gesehen stimme ich meinen Vorrednern zu: Sich abmelden, wenn BR-Arbeit ansteht (nach pflichtgemäßen ermessen des BRs selbst).
Und BR-Arbeit ist eben nicht nur die Sitzung, sondern insbesondere auch für den BRV die gesamte Organisation des Ganzen (und so einiges mehr).
Ich würde daher nicht Zeit dafür aufwenden, um mich mit dem AG über eine generelle Freistellung zu streiten, sondern dem AG mitteilen, dass der AG die Arbeit so zu organisieren hat, dass der BRV seine Aufgaben ungehindert ausüben kann.