Guten Tag,

wir machen nur zwei Betriebsversammlungen pro Jahr und keine zusätzlichen Abteilungsversammlungen. Ich argumentiere bei meinen anderen BRMs, dass das nicht geht und wir nach §23 permanent unsere Pflichten verletzen.
Die sagen, dass es noch nie eine Amtsenthebung wegen zu weniger Betriebsversammlungen gegeben habe. Tatsächlich habe ich keine Beispiele dafür gefunden.

Wie sieht die Lage aus? Wurde schonmal ein Betriebsrat des Amtes enthoben, weil er zum Beispiel nur zwei oder drei Versammlungen macht?

Schöne Grüße