Erstellt am 12.10.2012 um 08:48 Uhr von Tanzbär
Wenn die Stützunterschriften drauf sind, ist die Liste endgültig.
Wenn sich alle einig sind, dann müssen sie eben eine neue Liste machen.
Änderungen --> NO!
Erstellt am 12.10.2012 um 09:01 Uhr von petrus
Ergänzung:
Für die gesamte Liste (selbst wenn da 20 Leutz draufstehen) reichen in eurem Fall 3 Stützunterschriften. (Falls bei Euch noch eine zweite Liste mit weiteren Vorschlägen erstellt wird, sollten die Stützer wegen §6(5) WO natürlich andere sein als bei der ersten Liste...)
Erstellt am 12.10.2012 um 09:12 Uhr von Hermannnn
Danke .
Zählen 2 vorschlags listen dann schon als listen wahl oder wird in unserem falle sowieso eine Personen wahl vorgeschrieben.
Erstellt am 12.10.2012 um 09:44 Uhr von petrus
im vereinfachten Verfahren gibt es immer Personenwahl. Auf dem Stimmzettel stehen die Bewerber aus allen eingereichten Wahlvorschlägen (=Listen) in alphabetischer Reihenfolge (§34 WO)
Erstellt am 12.10.2012 um 10:04 Uhr von Hermannnn
Vielen Dank für die schnellen antworten. :)
Ihr habt mir sehr geholfen.
Gruß