Liebe Kolleginnen und Kollegen Betribsräte ich bitte um eure fachkundige Hilfe zu einer Frage.
Wir haben Kollegen/innen die mit einem Grundvertrag entfristet sind z.B. 25Std. in den Monaten August und September arbeiten die Kollegen/innen nach ihrem entfristeten Grungvertrag. In den Monaten Oktober bis Juli werden die Stunden erhöht weil mehr Arbeit vorhanden ist. Unsere Sonderzahlungen werden genau an der Arbeitszeit bemessen, wenn die Kollegen/innen auf ihrem Grundvertragsniveau Juli-Sept. arbeiten. Auch der Urlaubsanspruch ist von diesr immer wiederkehrenden Reduzierung und Anhebung der Arbeitszeit betroffen.
Wie seht ihr das, darf der AG so wie beschrieben verfahen, das er einen entfristeten Grundvertrag mit einem AN abschließt und bei bedarf die Arbeitszeit anhebt aber immer in der Monaten (Ferienzeit) Juli - Sept. auf den entfristeten Grundvertrag reduziert.

Ich bitte um eure fachkundige Unterstützung bei dieser Frage.

Viele Grüße
Alischaa