Erstellt am 02.10.2012 um 11:29 Uhr von Kulum
"...da aber Mitglieder des Wahlvorstandes jedoch ein einwandfreien Ruf haben sollten..."
"...ist das Vertrauensverhältnis aus unserer Sicht gavierend gestört..."
"...eine weitere Zusammenarbeit für diese sehr sensible Tätigkeit mit diesem Kollegen für uns unmöglich macht."
Ohne auf die Frage einzugehen, aber - du nimmst uns auf den Arm oder?
Erstellt am 02.10.2012 um 11:47 Uhr von Arbeitszeit
Nein! Ich würde eben nur gerne wissen ob es eine Möglichkeit gibt einem Wahlvorstandsmitglied aus dem Gremium zu bekommen. Wäre nett wenn dazu jemand etwas sagen könnte, danke! Auch die Belegschaft fordert die sofortige Entfernung dieses AN aus dem Wahlvorstand!
Erstellt am 02.10.2012 um 12:09 Uhr von rechtbekommen
Habt ihr den besonderen Kuendigungsschutz des WV beachtet???
Erstellt am 02.10.2012 um 13:50 Uhr von Arbeitszeit
Wir sind ja nicht für die Kündigung zuständig, ob die ausserordentliche Bestand haben wird können und wollen wir nicht beurteilen. Dier Kollege hat sich für 2 Wochen für Wahlvorstandstätigkeiten von seiner Arbeit freigestellt und hat eine Woche davon an seinem Haus geschraubt, am Arbeitsplatz aber ein- und ausgestempelt. Wir wollen das auch nicht bewerten aber Arbeitszeitbetrug mit Fotos einer Detektei reichen uns und der Belegschaft diesem Kollegen nicht mehr zu vertrauen. Wahlvorstandarbeit ist auch Vertrauensarbeitszeit und wer weiss wozu dieser AN dann noch fähig ist.
Erstellt am 02.10.2012 um 15:24 Uhr von gironimo
Außerordentlich gekündigt? Dann ist er doch nicht mehr im Haus - oder?
Habt Ihr Ersatzmitglieder im Wahlvorstand? Sonst wird die ganze Sache ohnehin problematisch. Bekanntlich muss der Wahlvorstand aus mindestens drei Personen bestehen.
Erstellt am 02.10.2012 um 15:54 Uhr von rechtbekommen
Wenn die Kuendigung noch nicht rechtskraeftig ist, ist er weiter im Mandat, wie BRM auch. Also MUSS er zu WV Sitzungen gelanden werden. Sonst gibt es die erste Anfechtungsgrund. Denn eine ausserordentliche Kuendigung suspendiert nicht zwangweise vom.Mandat.---- http://www.hensche.de/Betriebsrat_fristlose_Kuendigung_Betriebsrat_fristlose_Kuendigung_trotzdem_im_Amt_Betriebsrat_LAG_Koeln_9TaBVGa2-11.html
Erstellt am 02.10.2012 um 17:29 Uhr von petrus
> Arbeitszeitbetrug mit Fotos einer Detektei reichen uns
Wer ist "uns"? Der BR? Oder der WV?
> und der Belegschaft
Wie - die Belegschaft kennt die Fotos?
Hat der BR eigentlich eine Kündigungsanhörung bekommen und dieser zugestimmt?
Erstellt am 02.10.2012 um 18:07 Uhr von ohnewissen
Klingt eigenartig.
Wer kennt alles die Fotos und warum?
- Habt Ihr die Kollegen informiert??? - Ich denke/hoffe wohl nicht.
Sind auf den Fotos Datum und Uhrzeit vermerkt?
Kann zum Zeitpunkt der Fotos schon Feierabend gewesen sein?
Irgendwie Hmmm... Es werden immer mehr Fragen.
Habt Ihr besagten Kollegen schon mal mit euren Bedenken konfrontiert?
Wie steht er dazu?
Möchte er vielleicht selber zurücktreten?
Hat er bereits eine Stellungnahme abgegeben?
Könnte man mit den §18 (1) S.2 BetrVG was anfangen?
Wenn Ihr keine Ersatzmitglieder/Nachrücker habt müsstet Ihr ggf. einen neuen WV bilden/wählen.