Hallo,

weil ein Wahlvorstandsmitglied wegen Arbeitszeitbetrugs ausserordentlich gekündigt wurde, die Gründe dafür nachvollziehbar und bewiesen ist, er hat sich für den Wahlvorstand freistellen alssen um Wahlvorstandstätigkeiten zu machen, hat aber andere Tätigkeiten ausgeübt die nichts mit dem Wahlvorstand zu tun hatte, würden wir dieses Wahlvorstandsmitglied natürlich auch gerne aus dem Wahlvorstand ausschließen. Das hört sich jetzt vielleicht hart an, da aber Mitglieder des Wahlvorstandes jedoch ein einwandfreien Ruf haben sollten und wenn ein Kollege wegen Arbeitszeitbetrug gekündigt wurde ist das Vertrauensverhältnis aus unserer Sicht gavierend gestört, die eine weitere Zusammenarbeit für diese sehr sensible Tätigkeit mit diesem Kollegen für uns unmöglich macht.

Kann man auch ein Wahlvorstandsmitglied aus dem Wahlvorstand z.B. per Beschluss des Wahlvorstandes aus dem Wahlvorstand entfernen oder muss man dafür eine EV beim AG beantragen?