Kommt nach erfolgter Einigung zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat eine Vereinbarung zustande, spricht man von einer Gesamtbetriebsvereinbarung. Diese Vereinbarungen gelten für den beauftragenden Betriebsrat und die Arbeitnehmer dieses Betriebes für den sie abgeschlossen wurde.
Meine Frage zum Geltungsbereich in einer Gesamtbetriebsvereinbarung: Sicher man kann formulieren, gilt für alle Arbeitnehner/innen. Aber gilt eine durch den Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Gesamtbetriebsvereinbarung "Arbeitszeit" auch für die Betriebe ohne Betriebsrat bzw. liegt hier überhaupt eine Reglungsbefugnis vor?
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