Hallo zusammen, bei einer Betriebsänderung gibt es ja Schwellenwerte für die Anzahl der betroffenen MitarbeiterInnen

Gibt es Gesetze/Urteile etc., in welchem ZEITRAUM dieser Schwellenwert erreicht oder überschriotten werden muss?

Kann ein Arbeitgeber damit nicht Salamitatik machen?


Viele Grüße von den Betriebsratten