Hi

Man kann ja nach §47 BetrVG durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats abweichend von Absatz 2 Satz 1 regeln.

Wenn wir uns entschliessen würden eine freiwillige BV mit der Geschäftsführung abzuschliessen und statt 2 nun 4 Miglieder für den GBR vorzusehen ,wie wäre dann die Stimmengewichtigkeit aufgeteilt.Die ist ja im §47 Absatz 7 geregelt. Werden dann die Stimmen durch 4 geteilt??

Vile Grüsse Schuckelschen