Hallo,

folgender Sachverhalt:
- ein Mitarbeiter wird wärend der Probezeit gekündigt
- der Kündigungsschutz greift noch nicht (ist erst vier Monate im Betrieb)
- der BR wurde NICHT unterichtet / angehört

Ist diese Kündigung dann, wegen "Nichtanhörung" (nach § 102 BetrVG) ungültig ?

§ 102 (1) BetrVG sagt ja eindeutig:
"...
(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
...."
Im Gesetzestxt ist von einer zeitlichen oder sachbedingten Einschränkung keine Rede.

Allerdings greift der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten (nach § 1 (1) KSchG).

Wir denke daher, das trotz § 1 (1) KSchG die Kündigung unwirksam ist, da der BR nicht angehört wurde.

Wie seht Ihr das ?

Gruß

SH
Wie seht Ihr das.