Wenn das Betriebsratsgremium die Firmenleitung aufgefordert hat Informationen zu einer geplanten Umstrukturierung bis zu einem bestimmten Datum zu liefern, kann dann der Betriebsausschuss die Anfrage der Firmenleitung, ob die Informationen auch eine Woche später dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden kann, beantworten? Oder muss zu dieser Anfrage der Firmenleitung wiederum das Betriebsratsgremium Stellung nehmen? Und ist es überhaupt zulässig, dass diese Informationen zur Umstrukturierung nur im Wirtschaftsausschuss erörtert werden, muss nicht vielmehr das Betriebsratsgremium direkt vom Verantwortlichen informiert werden?