> Also das ist mal wieder typisch als abgehobener BR´ler...
Schwapau, Du verstehst das System nicht. Es gibt gute Gründe, warum gewisse Details der BR-Arbeit nicht nach außen gelangen dürfen - außer die BRM selbst äußern sich.
In den Protokollen stehen Meinungen und Abstimmungsergebnisse, die sich nun mal nicht mit der Meinung andersdenkender AN decken müssen. Werden die Protokolle öffentlich, so steht den andersdenkenden Tür und Tor für Mobbing gegenüber den anders denkenden BRM offen. Das wäre ein effektives Mittel um konstruktive BR-Arbeit (in der jeder seine Meinung sagen darf, egal wie falsch oder "abgehoben" sie ist) und überhaupt die weitere Existenz eines BR zu verhindern. WENN BRM ihre Meinung veröffentlichen wollen können sie das gerne tun, vor allem wenn sie im Widerspruch zu den Ergebnissen der BR-Arbeit steht. Wenn sie das nicht tun, werden sie einen Grund dafür haben.
Auf den 4 jährlichen Betriebsversammlungen kannst du gerne Deine Meinung sagen und die Meinung der BRM abfragen. Dafür sind diese da.
Aber nochmal zu Deinen Fragen:
- Darf man an einer Einigungstellen-Sitzung teilnehmen, wenn es um die Entscheidung der eigenen Person geht ?
1. Einigungsstellen zu EINER Person oder einem eingegrenzten Personenkreis sind recht selten. Die Punkte zu denen das überhaupt möglich ist sind doch sehr beschränkt. Insofern frage ich mich worum es geht... Du selbst sagst auch nichts dazu, wie will man da sich ein Bild machen?
2. Die Einigungsstelle wie der BR ist ein geschlossenes Gremium, das nach Bedarf sich Sachverstand oder Informationen holen kann oder auch nicht. Ein außenstehender - betroffen oder nicht - hat dabei nix verloren.
- muss der AN informiert werden, wenn sein Vorgang in die Einigungsstelle zur Prüfung und Entscheidung gelangt ?
Müssen muss man nicht - allerdings sind Einigungsstellen so selten und deren Stattfinden ist oft im Betrieb allgemein bekannt, so dass es eigentlich ein offenenes Gehemnis ist wann was passiert. Auf der anderen Seite: Ist es relevant WANN diese Sache stattfindet? Letztlich interessant ist doch nur was dabei herauskommt, denn das wird auf jeden Fall bekannt gegeben.
- in welchem Zeitraum muss der BR oder der AG die Entscheidung der Einigungsstellen-Sitzung dem AN bekannt geben?
So weit es tatsächlich eine Entscheidung über einen einzelnen wäre - unverzüglich, bzw. so rechtzeitig dass die Entscheidung überhaupt noch wirken kann. Ein typischer Fall wäre eine Einigungsstelle nach §87 (1) Nr. 5 über einen Urlaubstermin eines AN. Natürlich hat der ein Recht schnellstmöglich zu erfahren ob sein Urlaub genehmigt wurde. Was anderes wäre ein Fall einer Beschwerde nach §85 BetrVG. Da hier die Einigungsstelle nur entscheidet OB die Beschwerde berechtigt ist, nicht aber über Abhilfen, ist das Ergebnis für den AN eher zweitrangig. Was ihn viel mehr interessieren dürfte wären die Abhilfen... Insofern ist die Information an den AN nicht ganz so dringlich.
> Müssen mir alle Fragen beantwortet werden?
Nein! Manches DARF nicht beantwortet werden, anderes kann beantwortet werden. I.d.R. gehört es zur guten Arbeit eines BRM, dass es direkte Fragen eines AN die er beantworten kann auch beantwortet, es sei denn es wurde im BR entschieden, dass die Antworten vom BRV z.B. auf einer Betriebsversammlung gegeben werden und die BRM bis dahin Stillschweigen bewahren sollen. Das kann einen Sinn ergeben um im Vorfeld nicht noch unnötige Diskussionen anzuheizen oder die einzelnen BRM durch solche zu binden, oder aus welchem Grund auch immer.
> - Teilnehmer der Einigungsstelle
Ja.
- Abstimmungsverhalten
Nein! Wie schon gesagt hat hier jeder Teilnehmer das Recht das seine eigene Meinung geschützt wird. Das wird schon dadurch deutlich, dass es für alle Teilnehmer an BR- oder Einigungsstellensitzungen das Recht gibt, geheime Abstimmung zu verlangen! Derartiges wird zwangsläufig passieren, wenn über das Abstimmverhalten getratscht wird. Und Du glaubst nicht wie lästig geheime Abstimmungen werden können. Das bremst ungeheuer aus!
- Wurden alle Unterlagen (z. B. ärztliche Gutachten) vorgetragen
Ja, so weit derjenige fragt, den die Sache betrifft. Für alle andern Fällt das unter Datenschutz. Denn selbst die Information das etwas derartiges vorgetragen wurde würde bereits die Information enthalten, dass es derartiges überhaupt gibt! Und das geht Dritte nun gar nichts an. Bei Thema ärztliche Gutachten sind wir gar bei den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.
- Wenn in der Sitzung keine Einigung erzielt wurde, wurde eine nächste
Sitzung bestimmt
Ja, wobei sich diese Frage von selbst beantwortet. Wurde keine Einigung erzielt MUSS es eine weitere Sitzung geben. Eine Einigungsstelle ohne Einigung gibt es nicht!
- Auskunft über den Zeitpunkt der nächsten Sitzung
Ja.
In Anbetracht Deiner Beiträge stelle ich mir allerdings die Frage welche Rolle Du bei der ganzen Sache spielst.... Einerseits fragst Du aus der Sicht eines AN, andererseits miemst Du Kenntnisse wie sie i.d.R. ein "normaler" AN nicht hat. Ehemaliges BRM?