Hallo zusammen,
hat ein Mitarbeiter ein Recht auf die Einsicht des Protokolls der Einigungsstellen-Sitzung, wenn es um Entscheidungen um die eigene Person geht?

- Gibt es eine gesetzliche Regelung über das Recht der Einsichtnahme ?

Hier noch einige weitere Fragen:
- Darf man an einer Einigungstellen-Sitzung teilnehmen, wenn es um die Entscheidung der eigenen Person geht ?
- muss der AN informiert werden, wenn sein Vorgang in die Einigungsstelle zur Prüfung und Entscheidung gelangt ?
- in welchem Zeitraum muss der BR oder der AG die Entscheidung der Einigungsstellen-Sitzung dem AN bekannt geben?

Vielen Dank

MfG