Erstellt am 28.07.2012 um 11:48 Uhr von azrael
bei der anhörung zur einstellung der einstellung zustimmen aber der eingruppierung wiedersprechen.. ob's was hilft?
euer AG kann sich die zustimmung ja vom arbeitsgericht ersetzen lassen.
lg
Erstellt am 28.07.2012 um 11:52 Uhr von lkjmn
Hallo azrael
Danke mal für den Tipp......keine Ahnung obs was bringt aber versuchen können wir es ja!
Erstellt am 28.07.2012 um 11:54 Uhr von BRMetall
Dann prueft aber das ArbG auch ob die Eingruppierung ok ist.
Man kann auch zur Gewerkschaft gehen, diese prueft dann die Einhaltung des TV und handelt ggf.
Vorraussetzung aber, nan ist Mitglied.
Letztlich kann der AN wegen Verletzung des TV klagen.
Erstellt am 28.07.2012 um 15:31 Uhr von Lernender
Habt ihr denn einen TV oder Eingruppierungsrichtlinien?
Erstellt am 28.07.2012 um 16:12 Uhr von lkjmn
Erstellt am 28.07.2012 um 16:17 Uhr von Betriebsrätin
@Lernender --- also TV!!! Was aendert das an den gemachten Aussagen????
Erstellt am 28.07.2012 um 17:14 Uhr von gironimo
Man kann einer Einstellung nicht die Zustimmung verweigern, weil die Eingruppierung nicht o.k. ist. Das sind bei der Anhörung zwei Vorgänge.
Man kann natürlich sagen, der BR stimmt der Einstellung nicht zu, weil die innerbetriebliche Ausschreibung fehlerhaft war.
Was daraus wird ist eine andere Sache. Die Erfahrung lehrt, dass bei fehlender Zustimmung oft ein Kompromiss am Ende steht.
Ich würde aber hier bevor es zur Einstellung kommen soll, mit dem AG das ganze einmal durchspielen.
Erstellt am 29.07.2012 um 03:15 Uhr von azrael
@gironimo..
deshalb ja der einstellung zustimmen, der eingruppierung jedoch wiedersprechen. zwei verschiedene vorgänge..
es gibt (anscheinend) kein argument der einstellung zu wiedersprechen. möchte ja auch höchstwahrscheinlich keiner.
mit dem wiederspruch zur eingruppierung gibt man den schwarzen peter an den AG zurück. der kann sich nämlich die zustimmung zur eingruppierung vom arbeitsgericht ersetzen lassen. das arbeitsgericht prüft aber.. ;)
Erstellt am 29.07.2012 um 12:04 Uhr von Lernender
@betriebsrätin
meinst du das ernst. Und wenn ja was meinst du genau?
Erstellt am 29.07.2012 um 17:54 Uhr von Betriebsrätin
Lernender
>>meinst du das ernst. Und wenn ja was meinst du genau?
Du stellst eine These auf ohne Erklrung!! Also bitte!!
Erstellt am 30.07.2012 um 08:11 Uhr von rkoch
@Lernender
Die Frage war zwar durchaus interessant, aber mich würde auch interessieren WARUM Du gefragt hast.... Du musst Duch irgendetwas im Hinterkopf gehabt haben, weshalb Du der Meinung warst, dass die Frage relevant ist!
Aus Sicht des BR macht es IMHO keinen Unterschied ob TV oder betr. Eingruppierungsrichtlinie....
Erstellt am 31.07.2012 um 08:35 Uhr von Lernender
@rkoch
es stimmt es macht keinen Unterschied ob ein TV oder Eingruppierungsrichtlinien vorliegen.
Es macht aber einen Unterschied wenn du nichts von beiden hast. Aus welchem Grund willst du dann der Eingruppierung wiedersprechen? Auch wenn es bei Azrael Lohngruppen gibt, so war nicht klar wie die Lohngruppen begründet werden.