Eine Frage: Wenn ich zum 2. Vorsitzenden im BR gewählt würde, und dann die 50 % Freistellung übernehme, da der Vorsitzende auch mit einer 50 % Freistellung arbeite, ich aber anreisen muß und dort vor Ort auch übernachten muß, sind dann berechtigte Einwände der GL möglich. Oder ist dies alles auch in dieser Konstellation rechtens?
Danke für eine Antwort. Lupus