Erstellt am 10.06.2012 um 09:11 Uhr von gironimo
Wann neu gewählt wird steht im § 13 BetrVG. Seinen Kopf durchsetzen steht nicht dabei. Und ob er deswegen den Betriebsfrieden stört ist relativ.
Als die Zahl der BR-Mitglieder auf unter drei gesunken ist und auch keine Ersatzmitglieder mehr da waren - hat da eine Wahl statt gefunden (zu einem 1-er BR)?
Ansonsten gilt: Bis zur nächsten Wahl warten und jemand anderes wählen.
Erstellt am 10.06.2012 um 10:56 Uhr von BRMler
Also, einfach eimal § 13 BetrVG lesen, da blickt man es.
Jeder Betrieb hat den BR den er sich gewaehlt hat. Jeder kann antreten und versuchen es besser zu machen. Er bekommt dann aber ggf auch sich betreffend die gleichen Aussagen
Erstellt am 10.06.2012 um 11:02 Uhr von Betsy
Klar,jeder Arbeitnehmer hat auch nen kommentiertes BetrVG unterm Kopfkissen liegen.
Erstellt am 10.06.2012 um 11:11 Uhr von BRMler
Es reicht hier der Gesetzedtext, denn der ist hier eindeutig, auch wenn mache Probleme haben selbst diesen zu lesen.
Dann gibt es weiter reichlich Infos im Web und man kann in Bibliotheken sogar teils kostenfrei Kommentare einsehen. Also sehr interessierte die es moechten koennen
Erstellt am 10.06.2012 um 14:18 Uhr von DrUmnadrochit
BRMler,
Du bist einfach toll!
Leider muss man den Fragestellern zugestehen, dass diese nicht alle genau so toll sein können und deshalb vereinzelt mit scheinbar dummen Fragen kommen mit denen sie solche Profis wie Dich langweilen.
Dann ist es aber allemal besser, gelangweilt weiter zu blättern, als solche Antworten zu geben!
Besonders dummdreist ist dann och dieser blöde Spruch "Jeder Betrieb hat den BR den er sich gewaehlt hat."
1. Der Betrieb kann gar nicht wählen, das können nur die Arbeitnehmer!
2. Die Arbeitnehmer die den BR gewählt haben, müssen nicht unbedingt mit denen identsich sein, die nachher vom BR vetrteten werden.
3. Wenn (so wie es hier klingt), in einem 19köpfigen Betrieb aus 4 (?) Kandidaten drei zu ordentlichen Mitgliedern gewählt wurden und das dezeit einzige (?) BRM (möglicherweise) als letzter Mohikaner nachgerückt ist, dann ist es zwar juristisch richtig, dass auch dieser Kandidat gewählt wurde, aber möglicherweise sogar nur mit seiner eigenen Stimme, also eben nicht von der Belegschaft, sondern diese hätte ihn genau dann eben nicht gewählt. Der Belegschaft daraus einen Vorwurf zu machen ist eine Frechheit!
Torben,
wenn der BR ursprünglich dreiköpfig war und nun durch ausscheiden nur noch ein oder zwei BRM vorhanden sind, dann bliebe dieser BR zwar im Amt, wäre aber verpflichtet umgehend Neuwahlen einzuleiten. Falls er das nicht tut, wäre zu überlegen, ob man die Neuwahlen gerichtlich erzwingen lässt.
Ansonsten gibt es zwar einen Passus, der nach genau zwei Jahren (nach der Wahl) eine Neuwahl herbeiführen kann, wenn sich die Betriebsgröße entscheidend verändert hat, das ist bei Euch aber nicht der Fall.