Erstellt am 07.06.2012 um 16:29 Uhr von gironimo
ich glaube kaum, dass durch diesen Mangel das Wahlergebnis beeinflußt wurde. Ich würde mir daher keine allzugroßen Gedanken machen sondern mir vornehmen, es beim nächsten Mal richtig zu machen.
Erstellt am 07.06.2012 um 19:53 Uhr von BRinBln
Danke Gironimo!
Den "Glauben" möchte ich gern teilen, allein er fehlt mir.
Gibt es noch etwas substanzielleres? Oder ist das so ein Fall der erstmal vor Gericht müsste, um ihn zu beantworten?
Erstellt am 08.06.2012 um 08:54 Uhr von Kulum
Worauf genau fußt die Wahl des Stellvertreters bzw wo steht das es einen geben soll? Schau mal in §63(2) BetrVG, ich hab keinen Stelli gefunden
Die können sich da Titel noch und nöcher geben
Erstellt am 08.06.2012 um 16:12 Uhr von nuller
Hallo,
hier geht es vermutlich nicht um einen moeglichen Fehler im Verfahren. Es stellt sich mir die Vermutung, dass hier jemanden das Wahlergebnis missfaellt und man nun krampfhaft sucht ob man rechtlich eine Moeglichkeit findet dieses zu aendern.
Sehr scade :-((