Liebe Forumsmitglieder, hier eine Frage zu den Konsequenzen, die sich aus einer nicht ordnungsgemäßen Wahl innerhalb eines Wahlausschusses ergeben könnten:

Wäre eine Wahl zur JAV anfechtbar, wenn sich nach der Wahl herausstellt, dass ein Ersatzmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlausschusses gewählt worden war?
Möglich wurde die Konstellation dadurch, dass immer ein "orignäres" Mitglied des Wahlausschusses zu den Sitzungen verhindert war und das Ersatzmitglied bei jeder Sitzung des Wahlausschusses dabei war.

Schöne Grüße