Erstellt am 06.06.2012 um 08:28 Uhr von Tanzbär
Warum macht ihr euch Probleme, wo gar keine sind?
Bestellt den Stellvertreter doch nachträglich und der dritte Mann ist dann der zweite Stellvertreter.
Erstellt am 06.06.2012 um 12:36 Uhr von BRinBln
Danke Tanzbär, aber so ganz ist meine Frage nicht beantwortet.
Wo steht das denn wer wann wie einen Stellvertreter für die Vorsitzende des Wahlausschusses benennt?
Außerdem möchte die Vorsitzende gern mit einem der Ersatzmitglieder enger zusammenarbeiten,weil nur sie und dieses Ersatzmitglied Ahnung von den Wahlen haben. Alle anderen sind Azubis, die wenig Wissen haben und auch wenig Zeit (bedingt durch Schule) haben. Es wären auch alle einverstanden das Ersatzmitglied "eine Stufe höher" zu heben.
Trotzdem noch mal die Frage: Mussten wir (wie der AG meint) einen Stellvertreter des Vorsitzenden benennen, wo ich das doch nirgends finde??
Erstellt am 06.06.2012 um 13:13 Uhr von petrus
> Wo steht das denn wer wann wie einen Stellvertreter für die Vorsitzende des Wahlausschusses benennt?
Nirgends. Es steht nicht mal da, dass es überhaupt einen Stellvertreter geben muss. (Dass der unter Umständen trotzdem sinnvoll ist, ist ein anderes Thema)
> Außerdem möchte die Vorsitzende gern mit einem der Ersatzmitglieder
Wir sind aber nicht bei "Wünsch Dir was"
> weil nur sie und dieses Ersatzmitglied Ahnung von den Wahlen haben
Das läßt sich ändern, z.B. hier: http://www.waf-seminar.de/Prospekte/T0028726.pdf oder bei einem Anbieter Eurer Wahl
> und auch wenig Zeit (bedingt durch Schule)
Ihr findet bestimmt ein Seminar an einem Nicht-Schultag auch in Eurer Nähe.
> Es wären auch alle einverstanden das Ersatzmitglied "eine Stufe höher" zu heben.
wirklich _alle_? Dann können doch soviele WV-Mitglieder zurücktreten, bis das Wunschmitglied "drin" ist...
Ansonsten wird es wohl seinen Grund haben, weshalb die Zusammensetzung des WV so ist, wie sie ist - und der/die "Busenfreund/in" des/r WV-Vorsitzenden eben nur Ersatzmitglied. Denn vor der Bestellung des WV haben doch sicherlich alle miteinander geredet, einschlägige WV-Erfahrungen abgeklopft, Wunschkonstellationen des WV geäußert, ...
Aufgrund dessen hat der BR dann seine Entscheidung getroffen - that's it. Wie gesagt, nicht immer nur Wunschkonzert.
> Trotzdem noch mal die Frage: Mussten wir (wie der AG meint) einen Stellvertreter des
> Vorsitzenden benennen, wo ich das doch nirgends finde??
Nein. Und wenn Euer Chef anderer Meinung ist, darf _er_ Euch gern mitteilen, wo er diese begründet findet.
Ansonsten ist das doch eine nette Frage fürs Seminar...
Erstellt am 06.06.2012 um 16:46 Uhr von BRinBln
Hallo Petrus, dankeschön!
Zu deinem völlig berechtigten Hinweis auf Seminare: Leider ist der Wahlvorstand ja schon bestellt und muss nun unverzüglich tätig werden, da bleibt keine Zeit für Seminare, denn die Azubis wollen nicht noch länger auf ihre JAV warten.
Der BR hat leider nicht alles richtig bedacht (kommt ja vor). Er wollte möglichst viele Azubis im Wahlvorstand haben. Jetzt ist also ein erfahrener Hase und zwei Azubis im "orginären" Wahlvorstand. Bei den drei Ersatzmitgliedern finden sich auch ein erfahrener Hase und zwei Azubis. Nun ist es so, dass die Azubis häufiger mal verhindert sind (krank,Schule) und dann der erfahrene Hase aus dem Kreis der Ersatzmitglieder natürlich einspringt. Und, da die Vorsitzende den Wahlvorstand ja nach außen vertritt und der Stellvertreter ebenso, wäre ein erfahrener Hase als Stellvertreter eine wünschenswerte Sache. Aber geht das? Stell dir mal vor die zwei Azubis aus der "ersten Garde" sind wieder in der Schule oder krank und nun treten die Ersatzmitglieder doch mit allen Rechten und Pflichten (wie beim BR) auf den Plan (oder etwa nicht?). Können Ersatzmitglieder auf so einer Sitzung dann nicht zu Stellvertretern gewählt werden?
Das mit dem Zurücktreten ist tatsächlich eine Option, die überlegt wird.
Oder sie verzichten eben auf die Benennung eines Stellvertreters.