Hallo ihr Lieben, ich bräuchte mal Rat von Leuten, die sich gut mit der Bestellung von Wahlvorständen auskennen. Haben wir hier so jemanden?

Hier der Fall:
Wir haben einen Wahlvorstand für die erstmalige Durchführung der JAV bestellt. Wir haben eine Kollegin als Vorsitzende benannt dazu zwei Beisitzer und 3 Ersatzleute.
Nun meint der Chef vom Unternehmen, dass wir auch einen stellvertretenden Vorsitzenden hätten benennen müssen für den Fall, dass der Vorsitzende des Wahlvorstandes verhindert ist. Er hat Sorge, dass wir den ganzen Aufwand für eine JAV Wahl betreiben und dann ist alles für umsonst, weil die Wahl wegen fehlendem Stellvertreter für die Vorsitzende des Wahlausschusses ungültig sein könnte.
Ich finde nur nirgends die Anweisung, dass wir einen der Mitarbeiter, die wir für den Wahlvorstand benannt haben auch als "Stellvertreter" benennen müssen.

Ich dachte, der Wahlvorstand könnte sich eine Geschäftsordnung geben und darin festlegen, dass ein Stellvertreter gewählt wird (z.B. aus dem Kreis der Ersatzmitglieder).

Die BR-Vorsitzende schlug vor, dass wir den Wahlvorstand abberufen und dann wieder bestellen. Diesmal halt mit dem Hinweis, dass Mitarbeiter X (z.Zt. eines der Ersatzmitglieder) dann halt als Stellvertreter ausgewiesen wird und immer dann einspringt wenn die Vorsitzende des Wahlausschusses verhindert ist. Oder sogar, dass wir X zum Stellvertreter UND Beisitzer umfunktionieren.
Nur habe ich irgendwo gelesen, dass ein Wahlvorstand nicht abberufen werden kann.

Vielen Dank schon mal im Voraus an die Wahlexperten unter uns!
BRinBln