Erstellt am 03.04.2012 um 15:55 Uhr von petrus
Wenn ihr einen TV habt, ergibt sich die Dotierung einer ausgeschriebenen Stelle doch nicht nach Nasenfaktor mal Laune des Chefs, sondern eben aus den Vorgaben des TV bezüglich Stellenprofil und Qualifikation des MA, die dann zu einer Gehaltsgruppe führen.
Und spätestens bei der Versetzung eines internen Bewerbers wird der BR zwar der Versetzung zustimmen, aber einer zu niedrigen Eingruppierung widersprechen.
Was man allerdings bei Stellenausschreibungen macht, die offensichtlich nicht notwendige Qualifikationen zwingend fordern (Reinigungskraft mit Hochschulabschluss, Promotion erwünscht) - zumindest wenn man keine Auswahlrichtlinie nach §95 (1+2) hat...
Erstellt am 03.04.2012 um 16:01 Uhr von gironimo
.... da würde ich bei passender Gelegenheit zumindest mal bei einer Einstellung die Zustimmung verweigern, weil die Stelle nicht korrekt ausgeschrieben war (falsche Anforderungen).
Man weiß zwar nicht, was ein Gericht letztendlich entscheiden wird - aber in der Regel führen solche Aktivitäten fast zwangsläufig zu Gesprächen zwischen BR und AG und dann vielleicht zu einem besseren Umgang mit dem Instrument Interne Ausschreibung.
Erstellt am 03.04.2012 um 16:19 Uhr von anoli
Ich danke euch, petrus und gironimo.
Unser BR ist unwissend, voreingenommen, der Vorsitz kommt mir wie ein Anwalt der Geschäftsführung vor, hat kein Interesse.
Danke für die Hinweise, so kann ich aufzeigen, was andere Betriebsräte machen.
Nein, einen TV (vermute, hier ist vielleicht Tarifverantwortlicher gemeint, nie gehört, rate nur, sind ein 250 Personen-Unternehmen) haben wir nicht.
Erstellt am 03.04.2012 um 16:25 Uhr von petrus
TV = Tarifvertrag (Du sprachst von Tariferhöhungen)
> Unser BR ist unwissend, voreingenommen, der Vorsitz kommt mir wie ein Anwalt der
> Geschäftsführung vor, hat kein Interesse.
Warum wählt ihr die dann? Stellt bei der nächsten Wahl engagierte, auf arbeitnehmerseite stehende Kandidaten auf - und wählt diese!
Erstellt am 03.04.2012 um 16:29 Uhr von wahlvst
Die möglichen Verweigerungsgründe sind im BetrVG abschließend beschrieben. Weiter sofern keine Auswahlrichtlinien vereinbart, legt der AG die Anforderungen für eine Stelle fest. Auch er und nur er AG stellt letztlich die Eignung fest. Ja, dass ist subjektiv doch rechtlich ok. Der AG kann auch durchaus eine Stellenauschreibung gezielt auf eine Person ausschreiben/beschreiben. Er muss nur heute beachten, dass die Ausschreibung nicht gegen § 1 AGG verstößt.
Doch gute Personaler schaffen es heute, gesetzeskonform auszuschreiben mindestens beim 2. Mal
Erstellt am 03.04.2012 um 16:29 Uhr von anoli
Hallo Petrus,
schön wäre es. Doch keiner will es machen. Alle sind - geschickt eingefädelt durch persönliche Projektleitungsbetreuung - verantwortlich für ihr Projekt. Wenn zu wenig Stunden geplant, geht es eben nur mit Überstunden. Der Betriebsrat ist ähnlich überlastet. Es kostet immer Mühe, überhaupt Kandidaten zu finden, Tradition hat Persönlichkeitswahl, da wählt man die, die man kennt bei 250 Personen, nicht die, die man nicht kennt, da geht es nicht nach Engagement, sondern nach Bekanntheitsgrad, also die aus der Unternehmensverwaltung, Datenverarbeitung, Öffentlichkeitsarbeit, die jeder kennt!
Grüße
Erstellt am 03.04.2012 um 16:36 Uhr von anoli
Hallo Wahlvst,
danke. Das ist ein Superhinweis auf das Antidiskriminierungsgesetz. Damit kann ich gut argumentieren, wenn es morgen zur Entscheidung kommt.
Viele Grüße