Hi,

folgende Situation.
Wir sind ein BR Gremium mit 5 Mitgliedern. Im Betrieb ist ein durch den Gesellschafter eingesetzter Betriebsleiter. Der Gesellschafter kommt in unregelmäßigen Abständen in den Betrieb.

Wir hatten nun beim eingesetzten Betriebsleiter für jedes Mitglied des BR eine aktuelle Ausgabe des BetrVG beantragt. Einige Mitglieder besitzen überhaupt kein Exemplar da sie neu gewählt wurden.
Das Ansinnen wurde zuerst mit der Begründung abgelehnt, dass es zu teuer wäre, danach zog sich der Betriebsleiter auf den Standpunkt zurück, dass er für solch eine Bestellung keine Kompetenzen besitzen würde.

Wir setzten also ein weiteres Schreiben mit dem Wunsch der Bestellung auf und ließen dies an den Gesellschafter weiter leiten. Da wir nach mehr als einen Monat keine Antwort bekamen, sprach unser BV beim letzten besuch des Gesellschafter persönlich vor.
Wieder wurde unser Ansinnen abgelehnt. Begründung waren die hohen Kosten. Als Alternative wurde Informationsquelle Internet genannt die wir ja nutzen könnten, wobei es einen Auftrag vom Gesellschafter in Richtung Betriebsleiter gab, dass dieser uns eine entsprechende Quelle aus dem Internet suchen solle.

Wir sind eigentlich der Meinung das es jedem BR Mitglied freisteht welche Quelle also Buchform oder das Internet er für sinnvoll hält um seine Aufgabe im Rahmen der BR Tätigkeit nach zugehen. Und im weiteren eben jedem BR Mitglied ein Exemplar des BetrVG zustehen würde.

Haben wir da einen Denkfehler und wenn nein wie wäre die weitere Vorgehensweise?

Einfach Bücher kaufen und Rechnung weiterleiten?
Versuchen eine schriftliche Absage von der GL zu bekommen um einen etwaigen Rechtsstreit zu beginnen?
Eine Einstweilige Verfügung versuchen zu beantragen um dem AG aufzutragen entsprechende Materialen nach §40 für uns zu bestellen?

Oder wie würdet ihr verfahren?