Erstellt am 23.03.2012 um 08:38 Uhr von mainpower
hallo,
kann er. Nur erlangt er hierdurch keinen Kündigungsschutz, was wohl hier der Sinn sein soll, da er ja bereits gekündigt worden ist.
Erstellt am 23.03.2012 um 08:45 Uhr von gironimo
Na ja - wurde tatsächlich schon gekündigt? Und wenn ja, läuft ja vielleicht ein K-Schutzprozess.
Die Sache ist also durchaus nicht sinnlos. Wählt ihn und halte uns auf den Laufenden, was dabei herausgekommen ist.
Erstellt am 23.03.2012 um 08:50 Uhr von MonaLisa
@Tischbein,
in der Überschrift schreibst du "geplante Kündigung" und in der Frage "vereinbarte Kündigungsfrist"??
Ist ein bischen verwirrend!
Sollte der Kollege noch nicht gekündigt sein, hat er gute Chancen, in den BR (sollte er gewählt werden) einzuziehen und hätte dann auch den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Ist der Kollege bereits gekündigt, passt Mainpowers Antwort bestens!
Erstellt am 23.03.2012 um 12:36 Uhr von Hennessy
Ist die Kündigung schon ausgesprochen, hat der MA keinen Kündigungsschutz.
Der MA kann sich aber zur Wahl stellen. Ich muß aber den anderen recht geben dass das nicht sehr sinnvoll ist.
Der Kollege kann aber z.b. auch zum Wahlvorstand gehören.
Erstellt am 23.03.2012 um 14:18 Uhr von Lexipedia
Ähm,
in der Frage steht doch:
"Bisher wurde dem betroffenen Mitarbeiter lediglich ein Aufhebungsvertrag welchen der Mitarbeiter nicht akzeptiert hat unterbreitet."
Das heißt es ist noch keine Kündigung ausgesprochen worden!
Also wurde keine Kündigung ausgesprochen!
Erstellt am 23.03.2012 um 14:27 Uhr von MonaLisa
@Tischbein,
dieses nachträgliche einfügen von Informationen in die gestellte Frage ist denkbar ungünstig!
Wenn noch was nachgereicht werden soll, dann bitte als neue Antwort!
Erstellt am 23.03.2012 um 16:06 Uhr von gironimo
durch die Änderung der Frage wird die Antwort natürlich denkbar einfach:
Natürlich rettet ihn die Wahl zum Betriebsrat. Hat er denn die Wahl bereits gefordert oder läuft die Wahlvorbereitung bereits?