Ich bin nach einer internen BV zu 40 % freigestellt. Nun kommen aber immer mehr Fragen auf, wie das abgegrenzt wird. Viele Kollgen sind der Auffassung, dass sie letztlich die 40% mit einarbeiten, was ja nach dem BetrVG nicht sein darf, daher der Unmut. Aber: kann ich denn den AG zwingen, jemanden für diese 40% Arbeit einzustellen, damit die Kollegen nicht belastet werden ?
Mein Job ist schwer einzugrenzen, das macht die Sache noch schwerer ?
Wer hat da schon Erfahrungen gemacht und kann helfen ??