Erstellt am 12.03.2012 um 18:42 Uhr von nicoline
Hallo,
*Ich bin nach einer internen BV zu 40 % freigestellt.*
Das ist doch schön, da habt ihr doch etwas erreicht.
*Nun kommen aber immer mehr Fragen auf, wie das abgegrenzt wird. *
Was meinst Du denn mit abgrenzen?
*was ja nach dem BetrVG nicht sein darf,*
Wo steht denn das?
*kann ich denn den AG zwingen, jemanden für diese 40% Arbeit einzustellen*
Nein!
*Mein Job ist schwer einzugrenzen, das macht die Sache noch schwerer ?*
Was für eine Tätigkeit übst Du denn aus?
Erstellt am 12.03.2012 um 18:50 Uhr von Streikbrecher
Der BR ist für Mandatsaufgaben von seinen Arbeitsvertraglichen Pflichten im notwendigen Umfang zu befreien So steht es im BetrVG § 37 (2).
Dieses bedeutet, dass der AG diese Arbeitsvertraglichen Pflichten im notwendigen Umfang reduzieren muss.
Es darf daher aus Mandatsgründen weder eine Arbeitsverdichtung beim BRM nich Koll. geben und eigentlich auch KEINE Mehrarbeit weder beim BRM noch Koll.
Mehrarbeit ist ja ganz einfach zu regeln, da der BR die MB hat, er kann dann einfach NEIN sagen.
Missachtet der AG diese Regelung aus § 37 (2) kann man dieses zu Recht als Mandatsbehindrung werten und rechtlich entsprchend angehen.
Auch wenn er es via Koll. versuchtt. Dieses weil dann die Koll. verständlicher Weise Druck auf den BR ausüben.
DKK § 37 Rn 13
Der Anspruch des BR-Mitglieds auf Freistellung von der beruflichen Tätigkeit erschöpft sich nicht darin, lediglich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Aufgaben erforderliche Freizeit zu erhalten. Der AG ist vielmehr verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die Inanspruchnahme durch BR-Tätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht zu nehmen. Daraus folgt, dass ein BR-Mitglied nicht mit dem Arbeitspensum eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden darf (vgl. BAG 27. 6. 90, BB 91, 739 = PersR 92, 76,; Fitting Rn. 21; SWS, Rn. 9; v. Hoyningen-Huene, S. 168 f.; DKKF-Wedde, § 37 Rn. 8, 37).
Fazit:
Somit kann man den AG indirekt veranlassen zusätzliche Kräfte einzustellen
Erstellt am 12.03.2012 um 19:26 Uhr von Betriebsrätin
Wie groß ist euer BR wieviele AN???
Erstellt am 13.03.2012 um 09:47 Uhr von gironimo
Das mit der Verteilung der Arbeitslast auf die Kollegen, die dann sauer sind, ist ein altes bekanntes Spiel der AG. Die Kollegen haben ja schon entsprechende Tipps gegeben.
Ergänzen möchte ich noch: 1.Diesen Punkt unbedingt mit dem AG besprechen und auf Abhilfe drängen. 2. Unbedingt die Freistellungsansprüche in Anspruch nehmen. 3. Intensive Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Kollegen über die Rechte und Pflichten des BR und des AG in dieser Angelegenheit.
Auch die Kollegen müssen erkennen, dass sie nicht jeden Schuh anziehen müssen, den ihnen der AG hinstellt. Wer bereits 100% arbeitet kann nicht noch mehr tun. Wenn arbeit liegen bleibt, wird sich auch ein uneinsichtiger AG bewegen müssen.
Erstellt am 13.03.2012 um 10:13 Uhr von lancelot
@alles ganz schün und gut. ABER: wenn der AG nicht freiwillig mitzieht, habe ich dann über 37 BetrVG einen einklagbaren Anspruch darauf, dass zusätzliche MA eingestellt werden, die das pensum der zT freigestellen BR mitmachen ?? Und wenn ja, gibt es da schon Urteile ??