Hallo,

wir sind ein bekanntes Elektronikunternehmen und sind am Standort mittlerweile über 501 Stammbeschäftigte. Im Rahmen BetrVG § 95 (2) kann der BR Auswahlrichtlinien bzgl. einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen oder aber auch Entlassungen, verlangen.
Kann mir von euch jemand helfen, wo ich hierfür Beispiele von solchen Auswahlrichtlinien finde, da wir hier bis jetzt keinerlei Erfahrungen damit haben.

Gruß Luciano