Hallo Leidensgenossinnen und -Genossen,

ich hätte da gern 'mal ein Problem ;-)
Unser Arbeitgeber hat in seiner schier unendlichen Kreativität, mit der er dem Begriff "vertrauensvolle Zusammenarbeit" Leben einzuhauchen versucht, den weisen Ratschluss gefasst, in allen Abteilungen, in denen Betriebsratsmitglieder tätig sind, Kollegen dieser Betriebsratsmitglieder heimlich die Anweisung zu geben, die Zeiten, in denen die Betriebsratsmitglieder Betriebsratsaufgaben wahrnehmen, in einer Tabelle zu erfassen.

Die derzeitige Regelung bzgl. Abmeldungen ist von BR-Mitglied zu BR-Mitglied sehr unterschiedlich, ca. die Hälfte hat von ihren Vorgesetzten die Anweisung erhalten, sich an- und abzumelden (ist okay, rechtlich einsehbar, wenn auch organisatorisch Blödsinn, da die Arbeit dennoch liegenbleibt und /nie/ für Ersatz gesorgt wird), die andere Hälfte agiert unbehelligt, so wie es seit Jahren üblich war.

Mir schwant, dass sich dies in Richtung § 78 BetrVG (Behinderung der Betriebsratsarbeit) bewegt, doch kann ich das nicht wirklich dingfest machen, weder durch Fitting noch durch irgendwelche (BAG-) Urteile.

Könnte da bitte jemand Licht ins Dunkel bringen?

Ach ja, falls es wen interessiert, wir sind ein 9er-Gremium, 1 freigestelltes Mitglied.

Vielen Dank und viele Grüße