Erstellt am 16.02.2012 um 09:59 Uhr von rkoch
Nicht nur das, dass ist eine Behinderung der Betriebsratsarbeit und damit eine Straftat!
Erstellt am 16.02.2012 um 10:01 Uhr von gironimo
.... lese dazu doch mal einen Kommentar zum BetrVG; § 119 BetrVG. Z.B. von Fitting oder Däubler oder andere.
Erstellt am 16.02.2012 um 10:16 Uhr von Lernender
Danke für die kompetenten Antworten.
Erstellt am 16.02.2012 um 11:01 Uhr von petrus
@lernender
Guckst Du hier:
http://www.betriebsraete.de/bag-1997/7%20ABR%2014-97.txt
Erstellt am 16.02.2012 um 11:13 Uhr von Lernender
@petrus
auch dir Danke.
Die Frage kam aber nur zustande weil ich das, (http://de.wikipedia.org/wiki/Emoticon)
nicht kannte.
Erstellt am 16.02.2012 um 13:27 Uhr von rkoch
Da bin ich jetzt aber neugierig...
Heißt das, dass Du hinter Deine Frage ein Emoticon schreiben wolltest, oder hast Du derartiges in einem anderen Beitrag gelesen wo ein Emoticon stand? (Wo?)
Erstellt am 16.02.2012 um 13:32 Uhr von Lernender
@rkoch
leidest du unter retrograder Amnesie oder willst du mich verä......
:-)
Erstellt am 16.02.2012 um 13:48 Uhr von rkoch
Öh... den letzten Absatz von Kölner musste ich jetzt noch zweimal lesen bis mit der Sinn aufgegangen ist.... OK, verstanden wo Du das herhast....
Ich hab vorhin schon nach der ersten Zeile mit dem Lesen aufgegeben und nach dem Emoticon gesucht das auch am Ende stand...., worauf mir der Rest unwichtig war.
Erstellt am 16.02.2012 um 15:49 Uhr von peanuts
"Nicht nur das, dass ist eine Behinderung der Betriebsratsarbeit und damit eine Straftat!"
Aber nicht zwingend ...
http://www.betriebsraete.de/bag-1995/7%20ABR%2060-94