Hallo. Der AG hat im Frühjahr 2010 einen MA eingestellt. Der BR hat der Einstellung zugestimmt, der Eingruppierung jedoch nicht, da sie zu hoch lag im Verhältnis zu den anderen Beschäftigten in dem Bereich (Auftragsabwicklung). Gleichwohl wurde der MA mit der höheren Eingruppierung eingestellt. Kurz vor Ablauf der Probezeit wollte der AG diese einzelvertraglich verlängern. Der MA widersprach, da seiner Ansicht nach die Probezeit bereits abgelaufen war - was sich als richtig heraus gestellt hatte: die Probezeit war tatsächlich bereits 1 Tag abgelaufen. Der MA war nun fest eingestellt. Nun ist der AG der Ansicht, dass der MA die ihm übertragenen Aufgaben nicht ausreichend gut wahrnimmt. Er will ihm einen Teilbereich seines bisherigen Augabengebiets (Planung der Außeneinsätze unserer Techniker) als Hauptaufgabe zuweisen - und ihn entsprechend abgruppieren. Dies will er mit einer Änderungskündigung machen. Wir (BR) sind allerdings der Meinung, dass der Kollege seine bisherigen Aufgaben gut genug meistert. Wir denken, die Abgruppierung soll die Retourkutsche dafür sein, dass die Probezeit verpasst worden ist. Außerdem steht schon der Nachfolger auf die jetzige Stelle des MA in der Warteschleife (unser Verdacht ist, dass die Stelle für den Neuen frei gemacht werden soll, der ein Spezi vom Abteilungsleiter ist; der unterstützt die Abteilung bereits seit 6 Monaten im Rahmen eines Werkvertrags). Was sind unsere Möglichkeiten, wenn die Anhörung für die Änderungskündigung kommt?