Unsere Betriebsversammlung mit nachfolgender Ansprache und diversen Auszeichnungen durch die GL fand aus logistischen Gründe ca 1,5 h Autofahrt vom Firmensitz entfernt statt. Die Kollegen aus dem Innendienst mußten dafür 14.00 Uhr ausstechen und die Anfahrt zu dem Veranstaltungsort selbst tragen. Ist das nicht Arbeitszeit bis 18.00 Uhr? Muß die Firma nicht die Fahrtkosten ersetzen?

Nach 18.00 Uhr findet dann für den Innendienst und den Außendienst (der schon 2 Tage eher zu einem allgemeinen Meeting angereist ist) die Weihnachtsfeier (gemeinsames Abendessen) statt. Alle übenachten dann im Hotel. Der Aussendienst (Einzatzwechseltätigkeit) hat nun bei der Reisekostenabrechnung die Verplegungsmehraufwendungen bis Samstag Nachmittag angesetzt. Diese wurden auf Freitag 18.00 gekappt. Danach ist ja private freiwillige Weihnachtsfeier (von der Fa. organisiert und als eine exzellente team-building Investition bezeichnet). Gut, ist ja auch alles sehr nett aber selbst wenn ich nicht teilnehmen hätte wollen, hätte ich nach einem 10 h Tag nicht noch 5 Stunden Nach Hause fahren können. Was sagt Ihr dazu? Gibt es dazu Urteile? Vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen!!! MfG Stotto