Darf ein Stellvertreter während der Anwesenheit jedoch ohne dem Wissen des Vorsitzenden den AG in eine reguläre BR Sitzung einladen ?

Soweit ich mich erinnere, obliegt dies bei dessen Anwesenheit nur dem Vorsitzenden ?

Der Fall:
1.) Der Stellvertreter lädt trotz Anwesenheit des Vorsitzenen (jedoch unwissend von diesem Vorhaben) den AG ein in der Sitzung vorzusprechen.

2.) Der Vorsitzende lehnt dies ab, da keine Notwendigkeit besteht zumal es nicht mit dem Rest des BR abgestimmt war und spricht selbst keine Einladung aus.

3.) AG versucht dieses nun für sich zu nutzen
So gesehen lag keine offizielle Einladung vor
Es hätte somit weiter schriftlich begründet werden müssen ?