Erstellt am 26.01.2012 um 07:36 Uhr von Kulum
Also ohne jetzt genau zu hinterfragen was dagegen gesprochen hätte.
Zur Sitzung läd der Vorsitzende ein. Der stellv. BRV hat in Anwesenheit des BRV erstmal null besondere Befugnisse, er ist ganz normales BRM mit genau den selben Rechten und Pflichten wie jedes andere BRM auch. Nur wenn der BRV verhindert ist, ausschließlich dann, ist es von Bedeutung, das er die Funktion des stellv. BRV hat. (stimmt jetzt nicht so ganz, der Stelli ist auch in Ausschüssen teilweise gesetzt, aber das ist für die BR-Sitzung erstmal ohne Belang)
Also lange Rede - er hätte natürlich nicht einladen dürfen, da der stellv. BRV niemanden zur Sitzung einläd.
Das der AG dies nun versucht für sich zu nutzen ist allerdings wenig verwunderlich. Wenn sich sein Haufen Querulanten schonmal streitet - ich wird auch den Keil versuchen noch n bissl tiefer treiben.
Erstellt am 26.01.2012 um 08:25 Uhr von gironimo
AG versucht dieses nun für sich zu nutzen
Das verstehe ich nun mal gar nicht. Was spricht dagegen, dass der AG zu bestimmten Punkten Stellung nimmt - der stets gut informierte BRV hätte doch den anderen Betriebsräten ohnehin die Haltung des AG vortragen müssen.
Wenn der AG dann die Sitzung verlassen hat, wird über diese Themen weiter diskutiert und ggf. abgestimmt - oder weitere Informationen z.B. von einem Sachverständigen, Gewerkschaft ezc. eingeholt.
Erstellt am 26.01.2012 um 09:03 Uhr von rkoch
Ich verstehe auch nicht wie der AG das zu seinen Gunsten ausnutzen will! Was genau soll er denn tun? Wenn er an der BR-Tür klopft wird ihm gesagt das die Einladung irrtümlich und nicht im Sinne des BR ist - dann geht er halt wieder. Er kann sauer sein das er Zeit verschwendet hat - aber das ist sein Problem! Wenn ihn nicht der BRV eingeladen hat, dann hätte er selbst wissen müssen wie viel diese Einladung Wert war: gar nichts! Wenn der AG die erste Grundregel nicht kennt: NUR der BRV ist sein Ansprechpartner, dann sollte er mal auf Schulung gehen.
BTW: Auch der BRV kann streng genommen nicht einfach den AG zur Sitzung einladen! Die Sitzungen sind nicht öffentlich und der BRV vertritt den BR allein im Rahmen gefasster Beschlüsse. Wenn also der BR nicht beschlossen hat den AG einzuladen, dann hat das der BRV auch nicht zu tun. Ansonsten kann der BR immer noch beschließen den AG wegzuschicken.
Erstellt am 26.01.2012 um 09:55 Uhr von Betriebsrätin
Man könnte und sollte vielleicht dem stellv. BRV einmal erklären, er sei gewählt worden in diese Funktion und es bedarf nur eines ZOP und Beschlusses und dann ist er diese Funktion wieder los und man wählt einen anderen stellv. BRV