Unsere MA(Krankenhaus TVöD)machen im Winterdienst folgende Dienste: 8-16 Uhr Vollarbeitszeit, danach Rufbereitschaft bis 6 Uhr nächsten Tag. Um 4 Uhr werden sie bei Bedarf gerufen und leisten dann den Winterdienst. Da ist auch noch kein Problem. Nachmittags allerdings kommen die MA in Eigenverantwortung, werden also nicht gerufen. Der Abteilungsleiter hat eine Anordnung rausgegeben, dass der MA is Eigenverantwortung entscheidet ob er kommen muss oder nicht. Eigentlich ist da aber doch Rufbereitschaft angeordnet. Wer trägt jetzt da das Haftungsrecht? Manchmal ist das Wetter in einem Ort 20 km von uns entfernt ganz anders. Es laufen Überlegungen eine Web-Cam bei uns zu installieren, die der diensthabende MA dann aufrufen kann und schaun, ob er kommen muss oder nicht. Das sieht der BR allerdings äußerst problematisch und war bislang nur angedacht. Frage nun: wer haftet, wenn ein MA es nicht für nötig hält zum kommen?Und kann man das den MA überhaupt anlasten selbst zu entscheiden?