Erstellt am 13.01.2012 um 16:57 Uhr von petrus
> 1. Wenn wir zur Betriebsversammlung einladen, müssen wir dann die Gewerkschaft informieren/
> mit einladen?
Wenn es wirklich nicht ein einziges Gewerkschaftsmitglied bei euch gibt: Nein. Aber woher wollt ihr das so genau wissen - das muss euch ja niemand erzählen? Zumal sich das ja jederzeit ändern kann...
> An wen von der Gewerkschaft müssten wir uns wenden, wir kennen niemanden...
Direkt an die zuständige Verwaltungsstelle - die wissen, wer der zuständige Gewerkschaftssekretär ist.
Eventuell können euch ja auch eure Kollegen aus dem Stammhaus unterstützen, den Kontakt zu knüpfen.
> 2. Wenn am Stammsitz ein Haustarifvertrag abgeschlossen wird/wurde, gilt der dann auch für uns
Nein.
Erstmal gilt ein TV nur für Gewerkschaftsmitglieder (von den Mindestlohngeschichten mal abgesehen). Wenn ein ArbGeb Nichtmitgliedern Tarif zahlt, macht er das freiwillig.
Zum zweiten hat ein TV einen Geltungsbereich. Wenn es bei Euch keine Mitglieder gibt, wird sich die Gewerkschaft nicht sonderlich bemühen, euch in den Geltungsbereich einzubeziehen. Und ob Euer ArbGeb das will?
> bzw. wenn dann Standortmitarbeiter in die Gewerkschaft eintreten?
Vielleicht. Oder ihr verhandelt einen eigenen TV. (Wie sind denn eure Standorte verteilt? Relativ dicht zusammen oder am anderen Ende von Deutschland? Da es ein erhebliches Lohngefälle zwischen West und Ost sowie Süd und Nord gibt, könnte das einen Unterschied machen.)
Erstellt am 16.01.2012 um 08:39 Uhr von arkalus
>Wenn es wirklich nicht ein einziges Gewerkschaftsmitglied bei euch gibt: Nein. Aber woher >wollt ihr das so genau wissen - das muss euch ja niemand erzählen? Zumal sich das ja >jederzeit ändern kann...
hm, ja das Stimmt. Wir sind zwar "nur" 26 Personen mit einem recht offenen Umgang, aber wie du schon schreibst...
>Zum zweiten hat ein TV einen Geltungsbereich. Wenn es bei Euch keine Mitglieder gibt, >wird sich die Gewerkschaft nicht sonderlich bemühen, euch in den Geltungsbereich >einzubeziehen. Und ob Euer ArbGeb das will?
Hm, da ich mich mit Gewerkaschaften nur einmal auseinandergesetzt habe (als ich da wieder ausgetreten bin wegen nichtvorhandener Leistung...) fehlt mir im Grunde die Erfahrung, wie allen hier bei uns...
Der Arbeitgeber weigert sich, mit Gesprächen überhaupt zu beginnen...
>Wie sind denn eure Standorte verteilt?
Der Hauptstandort ist (laut Internet) über 350km entfernt...
Die anderen Zweigstellen (ohne Betriebsrat) sind in etwa genauso weit vom Stammsitz entfernt wie wir.
Danke für deine Hilfe, petrus!
Erstellt am 16.01.2012 um 09:27 Uhr von petrus
>> Zum zweiten hat ein TV einen Geltungsbereich. Wenn es bei Euch keine Mitglieder gibt,
>> wird sich die Gewerkschaft nicht sonderlich bemühen, euch in den Geltungsbereich
>> einzubeziehen.
> Hm, da ich mich mit Gewerkaschaften nur einmal auseinandergesetzt habe (als ich da
> wieder ausgetreten bin wegen nichtvorhandener Leistung...) fehlt mir im Grunde die
> Erfahrung, wie allen hier bei uns...
Das klassische Henne-Ei-Problem. Die Gewerkschaft tut nichts für den Betrieb, weil sie dort keine Mitglieder hat - und gewinnt natürlich auch keine Mitglieder, weil die ja keine Gegenleistung für ihre Beiträge wahrnehmen... Ein Umdenken auf Gewerkschaftsseite passiert leider gaaanz langsam :-/
Wenn ihr so einen offenen Umgang miteinander habt: Wieviele Eurer MA wären denn bereit einzutreten, wenn sie "etwas davon hätten" (z.B. einen Tarifvertrag)?
>> Und ob Euer ArbGeb das will?
> Der Arbeitgeber weigert sich, mit Gesprächen überhaupt zu beginnen...
Klar. Warum sollte er auch?
Und wenn es bei euch vielleicht doch zwei oder drei "heimliche" Gewerkschaftsmitglieder gibt - und die drohen mit "Warnstreik" - glaub mir, Dein Chef kommt vor Lachen nicht in den Schlaf.
Die Bereitschaft zu Gesprächen dürfte aber sicherlich mit der Zahl der Gewerkschaftsmitglieder zunehmen...
>> Wie sind denn eure Standorte verteilt?
> Der Hauptstandort ist (laut Internet) über 350km entfernt...
...was so zielmich gegen einen einheitilchen Tarifvertrag spricht...