Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen!

bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes:

§9 Urlaub

1. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Es gelten die Regelungen in § 7 des CGM-Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung.

2. Zudem kann der Arbeitnehmer auf Teile des ihm zustehenden übergesetlichen Urlaubs verzichten. Dieser Verzicht ist rechtzeitig vor Beginn des Urlaubsjahres zu erklären und erst mit dessen Ablauf widerrufbar. Entsprechend dem Umfang des Urlaubsverzichtes erhöt sich das vereinbarte Tarifentgelt im jeweiligen Urlaubsjahr.

-bei einem Verzicht auf 2 Urlaubstage um 1%
-bei einem Verzicht auf 4 Urlaubstage um 2%
-bei einem Verzicht auf 6 Urlaubstage um 3%

Dabei orientiert sich diese Regelung an dem maßgeblichen CGM-Tarifvertrag in der gültigen Fassung, dort §7.

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Meine Fragen sind nun:

-Stehen mir nicht eigentlich 30 Tage Urlaub zu?
-Ist dieses Urlaub verkaufen überhaupt zulässig und rechtlich?
-Kann man an die Mindest-Lohnstufen bei Elektrikern von der CGM ran kommen?
-Ist die CGM überhaupt noch zulässig??

ich habe folgenden Manteltarif:

zwischen der Elektroinnung Bremen, Landesinnungsverband für Elektro- und Informationstechnik Niedersachsen/Bremen NFE Norddeutscher Fachverband Elektro- und Informationstechnik e.V. mit der Christlichen Gewerkschaft Metall Landesverband Nord/Küste.

Ich hoffe auf schnelle Antwort!

Danke schonmal im Vorraus!

MfG Martin