Erstellt am 06.01.2012 um 21:09 Uhr von Kölner
@trixi
Das siehst Du richtig: Betriebsrisiko des AG.
Erstellt am 06.01.2012 um 21:15 Uhr von kunzundhinz
Der AG könnte mit dem BR Betriebs- oder Teilbetriebsruhe vereinbaren. Ob der BR dieses dann mitmacht und ab wann dann dieses möglich wäre sind die anderen Fragen. Denn es geht auf KEINEN Fall von heute auf morgen.
Hier hätte der AG halt besser planen können. Was ggf. möglich wäre, wäre u.U. ein Abbau von Mehrarbeit oder Gleitzeitkonten. Doch auch hier käme es auf ggf. zu diesen Themen vorhandenen BV an.
Hier hat er als AG das Betriebsrisiko durch den Umzug
http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsrisiko.html
Kein Zwangsurlaub bei Auftragsmangel oder Folgen des Betriebsrisikos
http://www.praxis-fortbildung.de/aktuelles/default.asp?IdAktuelles=257
Erstellt am 06.01.2012 um 21:22 Uhr von Irmgard
@hinzundkunz
Welcher BR, der seinem Auftrag nachkommt, sollte sich auf so etwas einlassen?
Erstellt am 06.01.2012 um 23:17 Uhr von trixi
@hinzundkunz
das schlimme ist die kollegen wehren sich nicht dagegen.Ich bin BR,aber zur zeit krank und habe dieses heute so nebenbei erfahren und festgestellt das der restliche Br anscheinend
auch nichts davon zu wissen scheint.
Erstellt am 06.01.2012 um 23:39 Uhr von rainerw
@trixi
Hast Du keinen Stellvertreter? und bist Du so sehr krank das Du nicht als BR weiter dein Ehrenamt nachgehen könntest in der Sache?
Erstellt am 07.01.2012 um 08:13 Uhr von peanuts
"und bist Du so sehr krank das Du nicht als BR weiter dein Ehrenamt nachgehen könntest in der Sache?"
Was soll so eine Frage? Krank ist krank und das sollte explizit auch für BRM gelten.
"das schlimme ist die kollegen wehren sich nicht dagegen."
Das wirklich Schlimme ist, das der BR nicht zu reagieren scheint.
Das Gremium sollte umgehend tagen und ganz laut über eine einstweilige Verfügung nachdenken ...
Erstellt am 07.01.2012 um 08:45 Uhr von kunzundhinz
peanuts
....."und bist Du so sehr krank das Du nicht als BR weiter dein Ehrenamt nachgehen könntest in der Sache?"
Was soll so eine Frage? Krank ist krank und das sollte explizit auch für BRM gelten.
!! Was rainerw hier aussagen will ist doch klar und Du sprischt es dann im weiteren Deiner Antwort an. Das Gremium ..anscheinend auch nichts davon zu wissen scheint.....
AU bedeutet ja nicht Suspendierung vom Mandat. Da könnte es dann in diesem Falle hilfreich sein, das Mandat wahrzunehmen und den BR hier "auf die Spur bringen".
Es wird doch gerade auch hier stest zu Recht darauf hingewiesen, dass man auch bei AU sein Mandat wahrnehmen darf. Nur die Gesundung darf nicht beeinträchtigt werden.
Aber hier reicht ja vielleicht auch ANRUFEN bei den BRM
Erstellt am 07.01.2012 um 09:31 Uhr von peanuts
Ich habe noch NIE befürwortet, dass ein BRM während einer AU offiziell aktiv wird, z.B. an Sitzungen teilnimmt.
Dass man durch eine AU nicht zwingend an der Wahrnehmung seines Ehrenamtes gehindert ist, entspricht der Rechtsprechung. Da werde ich auch künftig nichts anderes behaupten.
Im Hintergrund zu recherchieren und das Gremium mit Informationen zu füttern, hat überhaupt nichts mit der offiziellen Funktion als BRM zu tun. Reines Freizeitvergnügen ...
Erstellt am 07.01.2012 um 09:41 Uhr von gironimo
Du könntest - auch wenn Du zur Zeit wegen AU nicht kannst - doch wenigstens die BR-Kollegen zum Handeln bewegen. Hier besteht doch die Mitbestimmung in Urlaubsfragen (§ 87 BetrVG) und der BR könnte den AG auffordern es zu unterlassen einseitig (Teil-)Betriebsurlaub anzuordnen.