Hallo Kolleg/Innen!

Ich habe eine Frage bezüglich der Verringerung der Arbeitszeit.

Eine Kollege mit 38,5 Stunden / Woche möchte gerne weniger arbeiten. (30 Stunden / Woche)

Die Frage lautet nun: Sofern hier eine Einigung erzielt wird, kann man auch schriftlich festlegen das man diesen Zeitraum begrenzen möchte (6 Monate), so dass man Anspruch darauf hat das man nach dieser Zeit wieder auf Vollzeit zurückwechselt? (zu den ursprünglichen Konditionen)

Wenn ja, wie hält man das am besten fest? Worauf sollte man achten?

Was nicht passieren darf, dass der AG plötzlich sagt das man keinen Anspruch auf Vollzeit hat.

Vielen Dank für (konstruktive) Rückmeldungen.