Noch eine Frage an die, die mit dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vertraut sind:

Ich habe Mitarbeitern bei einer Betriebsversammlung gesagt, dass sie alle als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltungen besuchen könne.

Ich wurde dann gefragt, ob dies auch für Veranstaltungen zutreffen würde, die keinen Berufsbezug hätten (z.B. Photoshop für einen Kassierer).

Ich meinte, dass in Berlin kein Berufsbezug vonnöten ist, da BiUrlG § 8 Wahlfreiheit und Benachteiligungsverbot wie folgt lautet:
"Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht in der freien Auswahl unter den anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen behindern oder wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubes benachteiligen. "

Gleichzeitig gibt es aber auch im §1 Grundsätze:
folgende Aussage: (4) "Berufliche Weiterbildung soll die berufliche Qualifikation erhalten, verbessern oder erweitern und die Kenntnis gesellschaftlicher und betrieblicher Zusammenhänge vermitteln."

Also Photoshop ist anerkannter BiUrl, aber erhält, verbessert oder erweitert er die berufliche Qualifikation von jemanden, der Photoshop (bislang?) beruflich nicht braucht?
Wird dann argumentiert, dass sich der Kassierer ja fit machen könnte, für einen Sprung in die Selbstständigkeit und auch eine Bildungsveranstaltung ohne (unmittelbaren) Berufsbezug wäre aktzeptabel?
Das Beispiel Photoshop für Kassierer ist willkürlich gewählt.

Mit besten Grüßen!