Guten Morgen,

ich bin seit 5 Jahren Freigestellt nach §38 BetrVG. Bin normal im Schichtdienst tätig und bekomme hierfür 4 Tage Zusatzurlaub im Jahr. Diese habe ich auch in meiner Freistellung bis dato bekommen. Nun verweigert mein AG dies mit der Begründung, dass ich die erforderlichen Nachtdienste aufgrund meiner Freistellung nicht mache. Mir ist klar das mir die Tage zustehen, da das Thema schon ausgeurteilt ist. Könnt ihr mir sagen, wo ich das dazugehörige Urteil finde? Ich hab nämlich kein Az. hierzu gefunden.
Gruß
didius