Liebe BR Kollegen.

In unserem Betrieb möchte ein seit über 10 Jahren zu 90 % Schwerbehinderter aus gesundheitlichen und mit ärztlichem Attest als medizinisch notwendig erachtet, vom 2 Schicht System auf die Dauerfrühschicht wechseln.
Es besteht eine BV das die Arbeitszeiten im Zweischicht System für jeden gewerblichen Mitarbeiter vorsieht.

Der AG sieht sich aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage einen solchen Arbeitsplatz bereit zu stellen. Allerdings hat der Vorarbeiter, der seit Jahren die Schichtpläne erarbeitet, es als durchaus organisatorisch durchführbar erklärt.
Es scheint eher so, das der AG diesen Vorgang nicht als eine Art Präzedenzfall werden lassen möchte, sodas eventuell die anderen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit erkennnen das bei wichtigem Grund das Zwei Schicht System verändert werden kann.

Auf welche rechtlichen Grundsätze können wir als BR uns berufen um unseren Kollegen von unserer Seite her zu unterstützen?
Mir ist wohl bekannt das man einen Antrag auf Arbeitszeitänderung in wichtigem Grund stellen kann, komme aber mit den Gesetzen nicht wirklich in Einklang. Die Suchmaschinen helfen mir auch nicht wirklich weiter.
Ich weiß auch nicht mehr wo ich das mal aufgeschnappt habe.

Wie sieht es aus wenn wir mal das Integrationsamt mit ins Boot holen?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten verbleibe ich mit einem Glück Auf, Agostinho.