Erstellt am 25.10.2011 um 09:27 Uhr von petrus
Frag mal bei Deiner Krankenkasse nach, welche Regelungen es da gibt, damit Dein Arzt zweimal an die Gebührenpunkte kommt.
Im allerschlimsten Fall musst Du eine AU-Bescheinigung selber bezahlen: GOÄ #70 => 4,56 € * Gebührenfaktor für Privatpatienten (1,8 .. 2,3). Macht also zwischen 8,21€ und 10,49€.
Erstellt am 25.10.2011 um 09:36 Uhr von Lernender
Hallo Solveigh,
im Entgeltfortzahlungsgesetz unter § 5 ist die Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit bestimmt.
Ich habe hier nichts gefunden, was es Verbieten würde dem Arbeitgeber eine Kopie der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Besprich das domal mit deinen Arbeitgebern.