Erstellt am 01.03.2022 um 12:26 Uhr von ganther
er muss prüfen, ob du geimpft, genesen bist und wenn nicht, ob du getestet bist. In diesem Zusammenhang muss er auch das Datum prüfen. Vom Werksarzt dürfen keine Daten direkt zum AG laufen. Im Betrieb meiner Frau prüft auch der Betriebsarzt den Impfstatus an der Pforte mit ab. So will man dort verhindern, dass gefälschte Zertifikate vorgelegt werden (hat übrigens auch schon Auffälligkeiten gegeben)
Erstellt am 01.03.2022 um 17:31 Uhr von netteannette
@Black.Junior: Wer ist "der Betrieb"? Dein Vorgesetzter?
Warst du auf Eigeniniative beim Werksarzt oder wurdest du "vom Betrieb" hingeschickt für eine bestimmte Untersuchung (wir lassen Corona jetzt mal außen vor)? Wenn du auf Eigenininiszibr dort warst, geht es nichts und niemanden an ob, wann und warum du dort warst. Wenn du von jemand hingeschickt wurdest, weiß diese Person wohl, dass du dort warst, aber mehr erfährt sie nicht.
Grundsätzlich gilt auch für den Werksarzt die ärztliche Schweigepflicht.
Wenn du natürlich gesundheitliche Probleme hast die deinen Arbeitsplatz betreffen bzw. deine Arbeitsfähigkeit wäre es allerdings sinnvoll mit dem Werksarzt und dem Vorgesetzten darüber zu reden um das Problem zu lösen.