Eine Frage zur Betriebsräteversammlung: Unser GBR hat dazu eingeladen, Unternehmer und Gewerkschaft haben ihre Teilnahme zugesagt.

Es stellt sich die Frage, ob der Unternehmer bei der Abgabe des Tätigkeitsbericht durch den GBR anwesend sein darf. Einige sind der Meinung, dass gehe diesen nichts an, da der GBR nur gegenüber den örtlichen Betriebsräten (evtl. der Gewerkschaft) rechenschaftspflichtig ist.

Oder ist die gesetzliche Pflicht der Teilnahme des Unternehmers an der Betriebsräteversammlung zugleich sein Recht an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen?